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Leserfrage: Kronenbehandlung abgebrochen – Was rechnen wir ab?

Ein Privatpatient hat nach der Präparation für eine Krone die Behandlung abgebrochen. Der Patient ist leider schwer erkrankt und wird nicht mehr zu uns in die Praxis kommen. Wir hatten für ihn eine provisorische Krone angefertigt. Können wir neben der GOZ 2270 weitere Positionen abrechnen?

Antwort unserer Expertin:

Ja, das können Sie. Für die abgebrochene Versorgung stehen Ihnen die GOZ 2230/2240 zu, abhängig vom Fortschritt der rekonstruktiven Phase. GOZ 2200/2210/2220 dürften Sie erst mit der Fertigstellung und Eingliederung berechnet, daher der Zugriff auf die Teilleistung.

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