Leserfrage: Kronenbehandlung abgebrochen – Was rechnen wir ab?
Antwort unserer Expertin:
Ja, das können Sie. Für die abgebrochene Versorgung stehen Ihnen die GOZ 2230/2240 zu, abhängig vom Fortschritt der rekonstruktiven Phase. GOZ 2200/2210/2220 dürften Sie erst mit der Fertigstellung und Eingliederung berechnet, daher der Zugriff auf die Teilleistung.
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