Leserfrage: GOZ 2197 mehrfach je Zahn abrechnen?
Antwort unserer Expertin:
Die GOZ 2197 beschreibt eine adhäsive Befestigung. Aus der Beschreibung der 2197 lässt sich keine Begrenzung entnehmen. Es werden lediglich exemplarisch Maßnahmen aufgeführt, die jedoch nicht abschließend sind.
Laut Kommentar der BZÄK soll die GOZ 2197 je Maßnahme berechnet werden, wenn die Maßnahmen selbständig, zuordnungsfähig sowie zahn- und sitzungsgleich erbracht werden. Bei mehreren getrennten und selbstständigen Leistungen kann die GOZ 2197 also grundsätzlich pro Zahn mehrfach ausgeführt und berechnet werden. Bei der GOZ 2195 ist das anders. Hier lautet die Bestimmung „je Zahn nur jeweils einmal berechnungsfähig“. Bei der GOZ 2197 wird diese Einschränkung nicht gemacht.
Es handelt sich hier um eine sehr freie Interpretation der GOZ durch die betreffende Versicherung. Ermutigen Sie Ihren Patienten deshalb zum Widerspruch.
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