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Leserfrage: Farbbestimmung mit 0723 abrechnen?

Wir haben bei einer Kassenpatientin mit einem Farbring die Farbe bestimmt. Dürfen wir hierfür die 0723 GOZ abrechnen? Die Vereinbarung über eine GOZ-Leistung liegt vor.

Antwort unserer Expertin:

Die Regelversorgung sieht keine Farbbestimmung vor. Ihre Patientin muss mit der einfachen Zahnfarbenbestimmung (1 Farbe aus dem Farbring) zurechtkommen. Eine einfache Farbbestimmung ist sowohl in der GOZ also auch im BEMA Leistungsinhalt der Kronenversorgung.

Wünscht Ihre Patientin eine individuelle Farbbestimmung, löst dies eine zahntechnische Leistung aus, die Sie mit § 9 BEB zusätzlich berechnen können. Die individuelle Farbbestimmung besteht aus mehreren Farben des Farbrings für den Zahn bzw. die Krone und wird auf dem Zahntechnikauftrag genau beschrieben. Durch die Anwendung der BEB wird die Versorgung Ihrer Patientin gleichartig.

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