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Leserfrage: Bescheinigungen und Bonusheft: Wie rechnen wir die Zeitfresser ab?
Antwort unserer Expertin:
Für diese Verwaltungsarbeiten gibt es keine Positionen in der GOZ oder dem BEMA. Sie berechnen einfach Ihren tatsächlichen Aufwand. Die Beträge können variieren, je nachdem, welche Leistung Sie erbringen. Erfragen Sie in Ihrer Steuerkanzlei, welcher Stundensatz für solche Verwaltungsarbeiten in Ihrer Praxis angemessen ist. Ermitteln Sie auf dieser Basis feste Pauschalsätze für die einzelnen Tätigkeiten. Gemäß BGB dürfen Sie dies als Auslage berechnen.
Bleiben Sie am Ball!
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