| Magazin

KBV aktualisiert Schaubild zu Tests auf SARS-CoV-2

Patienten mit COVID-19-Symptomen, Reiserückkehrer, Empfänger einer Warnung über die Corona-App, Pflegepersonal, symptomfreie Angehörige – Praxisteams können nur schwer den Überblick behalten, wie SARS-CoV-2-Tests bei den unterschiedlichen Gruppen abgerechnet werden. Ein neues Schaubild hilft.

Bund und Länder haben die Testmöglichkeiten ausgeweitet. Damit entstand ein regelrechter Dschungel aus Vorgaben. „Beinahe für jeden Fall gibt es andere Regelungen. Bestimmte Personengruppen dürfen nur nach Veranlassung durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst getestet werden, andere wiederum können direkt eine Praxis oder ein Testzentrum aufsuchen“, sagt Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Aus drei Gruppen wurden fünf

Um Praxisteams einen schnellen Überblick zu verschaffen, hat die KBV ihr Schaubild aus dem vergangenen Juli aktualisiert. Aus drei Gruppen wurden fünf. Die KBV hat außerdem eine Übersicht mit weiteren Details ins Netz gestellt.

Zustimmung des Patienten nicht vergessen!

Labore werden mit den Formularen 10C oder OEGD beauftragt. Darauf erhält jede Person, die getestet wird, einen persönlichen QR-Code. Damit kann er über die Corona-Warn-App sein Testergebnis einsehen. Wichtig für Sie als MFA: Denken Sie unbedingt daran, dass der Patient der Übermittlung des Testergebnisses zustimmt. Geschieht dies nicht, muss das Labor bei Ihnen nachfragen. Wertvolle Zeit verstreicht. Das ist besonders riskant, wenn positiv getestete Patienten sich weiterhin ahnungslos in Familie, Beruf und Freundeskreis bewegen und möglicherweise andere anstecken.

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden. 

Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!

Werden Sie zur Datenschutz­beauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!