Leserfrage: BEMA 124 zweimal pro Quartal möglich?
Antwort unserer Expertin:
Die BEMA 124 darf insgesamt pro Kind nur 2-mal abgerechnet werden. Beachten Sie, dass Sie für die Berechnung der Position die Vorgaben erfüllen müssen:
- Es muss sich um Milchzähne handeln.
- Es muss ein Kreuz- oder Zwangsbiss vorliegen.
- Es darf nicht zeitgleich eine Kfo-Therapie mit 119/120 vorliegen.
Die 124 ist eine therapeutische Maßnahme ohne Behandlungsplan nach BEMA 5. Ist bei dem betreffenden Kind ein erneutes Einschleifen nötig, so geht dies nur als private Leistung via GOZ mittels vorheriger Vereinbarung nach BMV-Z.
© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Qualitätsmanagement
Werden Sie zur Qualitätsmanagementbeauftragten und machen Sie Ihre Praxis effizienter – flexibel neben dem Beruf!