Leserfrage: Abrechnung Beratung Implantat
Antwort unserer Expertin
Sie können im Vorfeld mittels BMV-Z die Beratung als private Leistung vereinbaren und die Sitzung insgesamt als außervertragliche Leistung anbieten. Neben den Leistungen des Anästhesisten können Sie die 0030, die Ä1 + Ä4 (Beratung Partner) oder Ä 34, Ä5, ggf. 1000, 4000, 4005, 6190 vereinbaren. Nutzen Sie Planungsmodelle, käme die 0050/0060, 5170 + § 9 hinzu, ggf. 8080.
Als Formular verwenden Sie einfach die private Kostenvereinbarung mittels BMV-Z, z. B. wie bei einer PZR.
Bleiben Sie am Ball!
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