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Leserfrage: 181 a/b auch bei Implantaten?

Darf ich die 181 a/b auch abrechnen, wenn unsere Chefin mit dem Chirurgen eine anstehende implantologische Leistung bespricht?

Antwort unserer Expertin:

Dieses Konsil ist eine private Leistung, sofern es dabei um die implantologischen Leistungen geht. Sie können es aber über die GKV berechnen, wenn andere Themen besprochen werden, z. B. die Versorgung mit Zahnersatz auf den Implantaten.

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