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Kostenerstattung: Aus gesetzlich wird privat

Zeitlich begrenzt wie eine privat versicherte Patientin behandelt werden? Das geht! Gesetzlich Versicherte können für ein Vierteljahr die Kostenerstattung wählen. Dabei legen die Versicherten den Fachbereich der medizinischen Betreuung selbst fest und können die Kostenerstattung beispielsweise auf die Zahnmedizin begrenzen. Das bringt viele Vorteile für die Versicherten und auch für Ihre Zahnarztpraxis.

Patient Günter Grün ist gesetzlich versichert. Er entscheidet sich für die Kostenerstattung und wird deshalb in seiner Zahnarztpraxis so behandelt, als wäre er privat versichert. Außerdem erhält er eine Rechnung nach GOZ/GOÄ. Die GKV von Herrn Grün zahlt den Wert der Sachleistung direkt an ihn aus.

 

Kostenerstattung wird nicht Ihrem Budget zugerechnet

Die Leistungen, die Sie im Rahmen der Kostenerstattung erbringen, werden dem Budget angerechnet. Allerdings wird die Leistung nicht, wie bei der Fallpauschale, direkt Ihrer Zahnarztpraxis zugerechnet. Sie wird vielmehr auf die an die regionale KZV gezahlte Gesamtvergütung/das Budget angerechnet.

 

Kostenerstattung in 5 Schritten

Achten Sie bei der Kostenerstattung auf folgenden Ablauf:

  1. Klären Sie über den Ablauf und die zeitliche Begrenzung der Kostenerstattung auf. Wichtig: Die Kostenerstattung gilt mindestens für ein Kalendervierteljahr und für ein Fachgebiet.
  2. Der Patient/die Patientin legt die unterschriebene Erklärung zur Kostenerstattung bei der GKV vor.
  3. Sie lesen die eGK nicht ein und berechnen keine Leistung über die eGK.
  4. Der Patient/die Patientin erhält von Ihnen eine Privatrechnung nach GOZ/GOÄ.
  5. Der Patient/die Patientin legt die Rechnung bei der GKV vor und bekommt die Sachleistung erstattet (ggf. mit einem Verwaltungsabzug von max. 5 %).

Wichtig: Genehmigungspflichtige Leistungen müssen Sie der GKV auch im Rahmen einer Kostenerstattung zur Genehmigung vorlegen.

Die gesetzliche Grundlage für die Kostenerstattung liefert § 13 SGB V.

 

Volle Transparenz für Patientinnen und Patienten

Günter Grün sieht auf der Rechnung seiner Zahnarztpraxis genau, welche Leistungen erbracht wurden und wie sie berechnet wurden. Die GKV zahlt die Sachleistung an ihn aus, den Rest übernimmt Günter Grün privat. Seine Zusatzversicherung trägt unter Umständen auch einen Teil der Kosten, was den Eigenanteil verringert. Günter Grün hat mit der Kostenerstattung eine genaue Übersicht über die geleisteten Anteile der GKV.

 

Ermutigen Sie zur Kostenerstattung

Leider klärt die GKV bisher nur wenig über die Kostenerstattung auf. Deshalb entscheiden sich viele Versicherte aus Unsicherheit gegen diese Möglichkeit. Dabei kann die Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte und für Ihre Praxis ein echter Gewinn sein. Greifen Sie die Vorteile auf und stellen Sie gesetzlich Versicherten diesen Weg vor.

Unterstützung bekommen Sie mit der Patienteninformation der KZBV zur Kostenerstattung.

 

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