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Kommentar BZÄK: Wichtige Änderungen für Sie zusammengefasst

Der Kommentar der BZÄK liefert verlässliche fachliche Einschätzungen für alle Positionen der GOZ. Er ist deshalb eine wichtige Informationsquelle bei Fragen zur Abrechnung. Neue Erkenntnisse und geänderte Einschätzungen haben eine Aktualisierung des Kommentars nötig gemacht. Diese liefern wichtige Impulse für Ihre Abrechnung.

Wie die Rundbriefe Ihrer regionalen KZV sind auch der Kommentar der BZÄK und seine Aktualisierungen unerlässlich für Ihre Abrechnung. Die Meinung der BZÄK zu bestimmten Abrechnungsfragen ist im Laufe der Zeit Änderungen unterworfen. Hier ist es wichtig, am Ball zu bleiben. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst. 
 

Die wichtigsten Änderungen im BZÄK-Kommentar und die Folgen für Ihre Abrechnung

GOZ 
9100Änderung: Streichung „größeren Umfangs“
Folgen für Ihre Abrechnung: Mit der Streichung entfällt die Indikation „größeren Umfangs“. Somit umfasst die GOZ 9100 augmentative Maßnahmen, ohne dass ein bestimmter Umfang vorausgesetzt wird. 
4050Änderung: Häufigkeit auf 30 Tage begrenzt.
Folgen für Ihre Abrechnung: Es wird damit bekräftigt, dass die 4050 je Zahn nur 1-mal innerhalb von 30 Tagen berechnet werden kann. Die 1040 und die 4060 sind davon nicht betroffen. Auf sie kann innerhalb der 30 Tage zugegriffen werden. 
3140Änderung: Ergänzung zusätzlich berechenbarer Leistungen.
Folgen für Ihre Abrechnung: Zur 3140 dürfen 2050ff. und die Apexifikation nach § 6 (1) analog berechnet werden.
3240 3250Änderung: Ergänzung zusätzlich berechenbarer Leistungen.
Folgen für Ihre Abrechnung: Zu 3240/3250 darf nun auch die GOÄ 2675 berechnet werden.
0050 0060Änderung: Ergänzung zusätzlich berechenbarer Leistungen.

Folgen für Ihre Abrechnung: Zur 0050/0060 dürfen 5170, 5180, 5190 berechnet werden. Die GOZ 0050/0060 beinhaltet die einfache Abformung (0060 mit einfacher Bissfixierung). Eine einfache Abformung liegt dann vor, wenn der konfektionierte Löffel verwendet wird. Für den Tag der Abformung wird also nur das Abformmaterial mit/ohne Bissfixierung berechnet. Sind die Modelle aus der ZT zurück und werden ausgewertet, wird 0050/0060 berechnet. 

 

Passt der einfache konfektionierte Löffel nicht, weil „ungünstige Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzende Bänder“ vorliegen, muss er individualisiert werden. Sie berechnen dafür § 9 Individualisieren eines konfektionierten Löffels wegen ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzenden Bändern und die 5170. Sobald die Modelle ausgewertet sind, sie also aus der ZT zurück sind, dürfen Sie 0050/0060 berechnen. 

 

Müssen Sie für die Modelle nach 0050/0060 eine funktionelle Abformung durchführen (Darstellung der Bänder, Umschlagfalte und bewegliche Teile der Gingiva), wird für die Abformung die 5180/5190 berechnet und ebenso § 9 Umarbeiten eines konfektionierten Löffels zum FU-Löffel. 

 

Wichtig: GOZ 5180/5190 geben keine Zahnbegrenzung wie im BEMA vor. Das bedeutet: 5170 bei ungünstigen Zahnbogen- und Kieferformen und/oder tief ansetzenden Bändern, 5180/5190 bei einer funktionellen Abformtechnik

0065Änderung: Ergänzung und Erläuterung der GOZ 0050/0060 
Folgen für Ihre Abrechnung: Erfolgt nach dem Scan ein Ausdruck oder eine Fräsung der Modelle, darf für die Auswertung der ehemals digitalen und nun haptischen Modelle die 0050/0060 berechnet werden. Eine Berechnung begleitender zahntechnischer Leistungen nach § 9 ist möglich (z. B. Drucken/Fräsen der Modelle).
6100 mit 2197Änderung: Berechnung der 2197 neben 6100
Folgen für Ihre Abrechnung: Die BZÄK schließt die Berechnung von 6100 neben 2197 nach wie vor nicht aus, verweist aber auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: 5 C 11.19 v. 5.03.2021), welches eine gegenteilige Auffassung darstellt. Es ist Ihnen überlassen, ob Sie das Urteil berücksichtigen und die 6100 inklusive 2197 mit einem höheren Faktor vereinbaren (bei beiden Positionen mit F: 2,3 gerechnet, müsste die 6100 einen Faktor von 4,1 haben). Oder ob Sie weiterhin die Kombination 6100 + 2197 berechnen.
4080Änderung: Verweis auf Beratungsforum
Folgen für Ihre Abrechnung: Lesen Sie nach im Beschluss Nr. 61 (Gingivektomie/Gingivoplastik)   

 

Tipp: Umfassende Änderungen mit vielen Streichungen und einer neuen Kommentierung gab es auch für die Positionen 3140, 4080, 3240, 3250. Die Änderungen sind zu umfangreich, um sie hier kurz zusammenzufassen. Greifen Sie bei der Abrechnung auf diese Positionen zurück, dann lesen Sie vorher im aktualisierten BZÄK-Kommentar nach.
 

Bleiben Sie informiert

Lesen Sie nach im Kommentar der BZÄK und der aktuellen Übersicht zur Aktualisierung des Kommentars der BZÄK.

 

JaBr/ES

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