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KFO in der Corona-Krise: Antworten auf 4 drängende Fragen

Das Spannungsverhältnis zwischen zahnärztlichem Versorgungsauftrag und der Behandlung von Risikogruppen ist nach wie vor ungelöst. Manche Zahnarztpraxen nehmen nur Notfälle an, es gibt eingeschränkte Sprechstun-den bis hin zu Praxisschließungen, wenn die Sicherheit von Patienten und Personal nicht gewährleistet ist. Be-sonders verunsichert hinsichtlich ihres Versorgungsauftrags sind in diesen Tagen KFO-Praxen und kieferortho-pädisch tätige Zahnarztpraxen. Diese Verunsicherung rührt auch daher, dass diese Sparte der Zahnmedizin keine starke Lobby hat.

Wir glauben, dass die KFO ebenso viel Aufmerksamkeit verdient wie alle anderen medizinischen Fachbereiche. Deshalb versuchen wir, einige Ihrer drängendsten Fragen zu beantworten.

  • Ist die KFO-Kontrolle eine notwendige Behandlung?


Ja!Das SGB V verlangt, dass bestehende Erkrankungen behandelt werden und eine Verschlimmerung vermieden werden muss. Zur kieferorthopädischen Therapie gehören regelmäßige Kontrollen, denn:

  • Eine KFO-Therapie behebt eine Anomalie, die behandlungsnotwendig ist
  • Regelmäßige Kontrollen und korrigierende Maßnahmen verhindern negative Tendenzen.
  • Insbesondere Kinder und Jugendliche müssen immer wieder motiviert werden.
  • Falsche Tragegewohnheiten, die nicht korrigiert werden, können den Erfolg der KFO-Therapie gefährden.


Die Kontrolltermine können im Augenblick vielleicht in längeren Abständen ausgeführt werde als sonst, doch auch eine Kontrolle ist eine notwendige therapeutische Maßnahme.

Wichtig ist, dass Sie Ihre Dokumentation jetzt verstärkt auf die Notwendigkeit hin ausrichten.

  • Ist Prophylaxe ein wichtiger Bestandteil der KFO?
     

Ja!Mangelnde Mundhygiene gefährdet den Erfolg einer KFO-Therapie. Das stellen die Richtlinien der GKV deutlich heraus. Somit gilt die Prophylaxe als wichtiger Bestandteil der KFO und gehört zu den notwendigen Leistungen. Wichtig ist, dass Sie dies gut dokumentieren.

  • Gilt die Hygienepauschale auch für KFO-Praxen?


Ja! Auch KFO-Praxen dürfen bei privaten Behandlungsleistungen die Hygienepauschale als analoge Leistung gemäß § 6 (1) GOZ 3010a je Sitzung berechnen. Hinweise zur korrekten Berechnung der Pauschale und dem Vorgehen bei Erstattungsproblemen finden Sie hier: Corona-Hygiene-Pauschale – bereiten Sie Patienten auf Erstattungsprobleme vor

  • Sollten KFO-Praxen sich an die SOP halten?
     

Ja! Auch KFO-Praxen sollten die SOP einhalten. Nehmen Sie vor jedem Termin eine Abfrage und Einstufung der Behandlung nach SOP 1–5 vor.

Jetzt wichtig: Enge Abstimmung zwischen Hauszahnarzt und KFO-Praxis

Viele Patienten halten im Augenblick den Termin beim Kieferorthopäden für unwichtig. Die enge Abstimmung zwischen den Behandlern ist deshalb jetzt besonders gefragt:
 

  • Hauszahnärzte sollten ihre Patienten konsequent an die KFO-Kontrollen erinnern.
  • KFO und Hauszahnarzt sollten über die Öffnungszeiten der anderen Praxis informiert sein.
  • Ist eine KFO-Praxis nur eingeschränkt tätig, müssen Angebote zur Notfallbehandlung abgesprochen werden.
  • Beide Praxen sollten sich gegenseitig unterstützen, beispielsweise im Bereich Schutzausrüstungen.
  • KFO und Hauszahnarzt sollten sich nach Absprache bei den Kontrolluntersuchungen gegenseitig unterstützen und sich intensiv fachlich austauschen.

Schulschließungen sorgen für mehr Flexibilität

Aufgrund der Schulschließungen sind viele Patienten jetzt zeitlich flexibler. Das sollten Sie nutzen, um die Behandlungstermine zu entzerren. Normalerweise werden im Sprechzimmer einer KFO-Praxis Patienten an mehreren Behandlungseinheiten behandelt. Oft gibt es davon 3–4 pro Zimmer. Vermeiden Sie es im Augenblick, alle Behandlungsstühle gleichzeitig zu besetzen.

Sie müssen darauf achten, dass der Mindestabstand im Sprechzimmer und im Wartebereich gewährleistet ist. Verlegen Sie beispielsweise das Wartezimmer nach draußen, sofern es das Wetter zulässt. Informieren Sie Ihre Patienten per SMS oder Anruf darüber, wann Sie in die Praxis kommen können.

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