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Keine IP mehr – was nun?

Kinder und Jugendliche durchlaufen ein exzellentes Prophylaxeprogramm, das geprägt ist von Regelmäßigkeit und verlässlicher Partnerschaft. Doch mit Vollendung des 18. Lebensjahres endet dieses komfortable Programm. Nicht alle Patientinnen und Patienten haben bis dahin den Sinn guter Zahnhygiene und regelmäßiger Termine in der Zahnarztpraxis verstanden. Stellen Sie deshalb für diese Patientengruppe ein Nachfolgeprogramm zusammen.

Als Hauszahnarztpraxis kennen Sie die Risiken Ihrer jungen Patientinnen und Patienten und deren Familien. Das Prophylaxeprogramm der GKV berücksichtigt allerdings keine individuellen Risiken. In der GOZ können Sie dagegen auf die Risiken eingehen. 

Tipp: Die meisten Versicherten verfügen über eine Zusatzversicherung, die solche Kosten unter Umständen übernimmt. Es lohnt sich, nachzufragen. 
 

Angebote für junge Erwachsene

Überlegen Sie im Team, welche Angebote Sie jungen Erwachsenen machen können. Hier einige Beispiele:

  • Kariesrisiko: GOZ 1000, 1010, 2000, 1040, 1020, 1030
    Ihr Angebot: Versiegelung von Praemolaren und Molaren, regelmäßige Kontrolle der Putztechnik, Fluoridierungen und Zahnreinigung. Die Abstände werden individuell bestimmt.
  • PAR-Risiko: 1000, 1010, 4005, 4000, 2130 mit 1040, 4020, 4025 bei Bedarf sowie Keimbestimmungen. 
    Ihr Angebot: Prophylaxe, mit der die chronische, stille Entzündung des Zahnhalteapparates überwacht wird, um ggf. schnell eingreifen zu können. Versiegelungen sind nicht nötig, wohl aber die Reduzierung paropathogener Keime. Die Abstände werden individuell festgelegt.
  • Füllungen: 1000, 1010, 2130, 2000, 1040, 1020
    Ihr Angebot: Bestehende Füllungen werden kontrolliert und poliert. Mit Versiegelungen und Fluoridierungen können gefährdete Zähne geschützt werden. 
  • Unterstützung bei Kieferorthopädie: 1000, 1010, 1040 oder 405074055 mit analogen Leistungen
    Ihr Angebot: PZR an festsitzenden Kfo-Geräten und §9/§ 6 (1) für Reinigung herausnehmbarer Geräte.
  • Kleine Belagsentfernungen: 4050/4055 oder 4060
    Ihr Angebot: Ergänzende Belagsentfernungen nach Bedarf als Ergänzung nach BEMA 107.
     

Diese Programme können in individuellen Abständen stattfinden. Bei guter Prognose werden die Abstände erweitert, bei Problemen verkürzt. 
 

Bei Kfo die GKV einbeziehen

Bei einer laufenden Kfo-Behandlung kann die GKV Schutzprogramme fördern. Gerade bei festsitzenden Multiband-Therapiegeräten besteht die Möglichkeit, Zahnreinigungen im Rahmen der Kostenerstattung mit der GKV abzurechnen. 

Tipp: Alle oben genannten Leistungen können an ausgebildete ZFA, ZMP oder DH delegiert werden, was die Wirtschaftlichkeit erhöht. Bieten Sie eine Umsatzbeteiligung an. Das erhöht die Attraktivität der Arbeitsleistung.
 

Den richtigen Zeitpunkt wählen

Stellen Sie die o. g. Programme direkt im Anschluss an die GKV-IP-Leistungen vor. Berufen Sie sich auf die gesetzlichen Vorgaben im Rahmen des PatRechteG und klären Sie über nötige weitere Behandlungsprogramme auf, u. a über folgende Punkte:

  • Indikation,
  • Ende der Sachleistung IP,
  • private Alternativangebote,
  • Dauer und Prognose,
  • Risiken,
  • Folgen der Unterlassung,
  • Kosten.
     

Wichtig: Sie verkaufen damit keine Leistungen, sondern kommen Ihrer gesetzlichen Pflicht nach, notwendige Leistungen anzusprechen, auch wenn die GKV diese nicht übernimmt.

 

JaBr/ES

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