KBV hält Herdenimmunität für nicht erreichbar
Die gute Nachricht zuerst: Die KBV geht nicht davon aus, dass unser Gesundheitssystem wegen der Pandemie ein weiteres Mal überlastet wird. Eine Herdenimmunität sei allerdings nicht erreichbar. Sie dürfe für die Politik nicht mehr das Maß aller Dinge sein. Denn auch wer geimpft sei, könne an der Delta-Variante des Corona-Virus erkranken. Die Botschaft lautet laut KBV vielmehr: „Impfung schützt vor schwerer Krankheit und Tod.“
Auch von Impfungen auf den Parkplätzen vor Supermärkten hält die KBV nicht viel. Die Impfbereitschaft bei denjenigen, die bis jetzt nicht geimpft sind, lasse sich damit nicht ankurbeln. Impfskeptiker würden nicht überzeugt.
Wichtiger sei die gute Beratung durch den Hausarzt. Auch schlägt die KBV vor, den Impfstoff nicht mehr in Mehrfach-, sondern in Einzeldosenbehältern abzufüllen. Denn wenn sich beispielsweise ein Patient bei einem Routinebesuch für die Impfung entscheidet, wäre es uneffektiv, ein ganzes Vial zu öffnen.
Wichtig bleibt die Impfkampagne in jedem Fall: Denn der Inzidenzwert steigt auch in Deutschland wieder. Die Zahl der Corona-Neuinfektionen bewegt sich vor allem wegen der ansteckenden Delta-Variante schnell nach oben.
Impfstoff darf weitergegeben werden
COVID-19-Impfstoff, der in den Arztpraxen übrig bleibt, wird zunehmend zum Problem. Eine Arztpraxis soll Impfstoff von AstraZeneca schon über Ebay angeboten haben. Um zu verhindern, dass der Impfstoff verdirbt, dürfen Praxen Corona-Impfstoffe nun weitergeben, z. B. an Betriebsmediziner, Impfzentren oder mobile Impfteams. Voraussetzung: Es müssen Stellen in der Nähe sein. Allerdings ist der korrekte Transport von mRNA-Impfstoffen sehr anspruchsvoll. Achten Sie vor allem darauf, dass der Impfstoff durchgehend gekühlt bleibt.
Bürgertests werden nur vergütet, wenn Ihre Praxis registriert ist
Noch etwas sorgte für Unruhe: Ursprünglich plante das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Anfang Juli, dass Bürgertests den Arztpraxen nur dann vergütet werden, wenn die Praxen bis zum 1. August an die Corona-Warn-App (CWA) angebunden sind. Doch die Zeit war knapp. Arztpraxen, die mit der CWA vernetzt werden möchten, müssen per E-Mail einen Registrierungsantrag stellen. Das IT-Unternehmen T-Systems, das die Registrierung der Arztpraxen für die CWA organisiert, konnte nicht garantieren, dass bis zum 1. August alle Praxen angebunden sein würden. Der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zufolge reicht es jetzt deshalb aus, die Registrierungsanfrage per E-Mail gestellt zu haben, um eine Vergütung zu bekommen. Wie Sie sich beim CWA-Schnelltestportal anmelden, sehen Sie in diesem Video.
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