In Gütersloh und Warendorf kann wieder telefonisch krankgeschrieben werden
In beiden Landkreisen können Ärzte mit Wirkung ab dem 23. Juni wieder Patienten, die an Erkrankungen der oberen Atemwege ohne schwere Symptomatik leiden, für 7 Tage telefonisch krankschreiben. Einmal lässt sich diese Krankschreibung für bis zu 7 weitere Tage verlängern.
Wie auch schon in der Vergangenheit müssen Patienten dafür nicht ihre Versichertenkarte einlesen lassen. Als Praxis nutzen Sie stattdessen bereits vorhandene Patientendaten aus der Patientenakte oder lassen sich diese telefonisch durchgeben.
Diese Ausnahmeregelung gilt zunächst bis zum 14. Juli 2020.
Laut Medienberichten haben sich in beiden Landkreisen inzwischen auch viele Menschen infiziert, die keinen Bezug zu Tönnies haben. Am vergangenen Samstag waren es bereits knapp über 100 Personen. Der lokal verhängte Lockdown endet am morgigen Dienstag. Die Landesregierung Nordrhein Westfalens wird dann darüber entscheiden, ob er verlängert wird.
Alle Details zur telefonischen AU in Gütersloh und Warendorf lesen Sie auf der Seite der KBV.
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