| Magazin

In Gütersloh und Warendorf kann wieder telefonisch krankgeschrieben werden

Die Rückkehr zum Regelbetrieb bei der Krankschreibung (seit 01.07.20) wurde in den Kreisen Gütersloh und Warendorf wieder aufgehoben. Grund dafür ist das dortige Infektionsgeschehen, das infolge eines Corona-Ausbruchs beim Fleischbetrieb Tönnies für Schlagzeilen sorgt.

In beiden Landkreisen können Ärzte mit Wirkung ab dem 23. Juni wieder Patienten, die an Erkrankungen der oberen Atemwege ohne schwere Symptomatik leiden, für 7 Tage telefonisch krankschreiben. Einmal lässt sich diese Krankschreibung für bis zu 7 weitere Tage verlängern.

Wie auch schon in der Vergangenheit müssen Patienten dafür nicht ihre Versichertenkarte einlesen lassen. Als Praxis nutzen Sie stattdessen bereits vorhandene Patientendaten aus der Patientenakte oder lassen sich diese telefonisch durchgeben.

Diese Ausnahmeregelung gilt zunächst bis zum 14. Juli 2020.

Laut Medienberichten haben sich in beiden Landkreisen inzwischen auch viele Menschen infiziert, die keinen Bezug zu Tönnies haben. Am vergangenen Samstag waren es bereits knapp über 100 Personen. Der lokal verhängte Lockdown endet am morgigen Dienstag. Die Landesregierung Nordrhein Westfalens wird dann darüber entscheiden, ob er verlängert wird.

Alle Details zur telefonischen AU in Gütersloh und Warendorf lesen Sie auf der Seite der KBV.

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden. 

Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!

Werden Sie zur Datenschutz­beauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!