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Implantat: Mit individueller Prophylaxe punkten

Gezielte Pflegemaßnahmen verlängern die Lebensdauer von implantatgetragenen Versorgungen deutlich. Dies gilt für Einzelzahnimplantate ebenso wie für implantatgetragenen großen Zahnersatz, festsitzend oder herausnehmbar. Erschließen Sie sich mit individuellen Angeboten zur Implantatpflege neue Honorarquellen.

Erarbeiten Sie zunächst ein Konzept für sinnvolle gezielte Prophylaxe am Implantat und beraten Sie es konsequent. Patientinnen und Patienten werden die Leistung nur nachfragen, wenn Sie über die Pflegenotwendigkeit aufgeklärt und über Ihr Angebot informiert werden. Sie sollten daher durchdachte Therapiekonzepte anbieten können. Allein hochwertige Arbeiten einzusetzen reicht nicht aus. Lehnt die Patientin bzw. der Patient ab, müssen Sie eingehend auf die Folgen der Unterlassung hinweisen.
 

Das dürfen ZP und ZT-Chairside jeweils abrechnen

Unterscheiden Sie zwischen Leistungen, die gemäß GOZ als zahnärztliche Leistung berechnet werden, und solchen, die Sie als zahntechnische Chairside-Leistung berechnen können.

LeistungGOZ/GOÄZT/§ 9 GOZ (Chairside)
Symptombez. Untersuchg. Ä5/
Beratung Ä1/

Entferng./Wiedereinglied. bei Reinig. d. Suprakonst.  

§ 6 (1) analog 
Reinig. Aufbauelemente § 6 (1) analog oder§ 9 GOZ

Einbringen antisept. Substanzen i. d. Schraubenkanal

§ 6 (1) analog/
Verschluss Schraubenkanal§ 6 (1) GOZ 

 

Wichtig: Da Entfernung und Eingliederung der Aufbauelemente durch den Zahnarzt bzw. die Zahnärztin durchgeführt werden, sind GOÄ Ä1 und Ä5 zusätzlich ansetzbar. Diese Maßnahme macht man nicht häufig, sie sollte jedoch nach Bedarf als Propyhalxemaßnahme regelmäßig angeboten werden, sofern sich Verschraubungen lösen lassen.
 

Zerlegbare Konstruktionsteile optimal reinigen und prüfen

Einige Suprakonstruktionen lassen sich via Verschraubung lösen und auseinandernehmen. Für die Pflege ist das natürlich optimal, denn Sie können alle Einzelteile bis in die kleinsten Winkel reinigen, desinfizieren und auf Funktionsfähigkeit prüfen. Diesen Aufwand dürfen Sie auch entsprechend berechnen.
 

Kosten und Kostenerstattung

Wichtig ist die Trennung von zahnärztlichen Leistungen, die der GOZ zugeordnet werden, und zahntechnischen Leistungen, die Sie als Chairside-Leistung nach § 9 berechnen dürfen, auch wenn Sie selbst kein zahntechnisches Labor haben. Da die GOZ diese Maßnahmen nicht als Leistungspositionen enthält, ist der Zugriff auf die analogen Berechnungen gemäß § 6 (1) GOZ notwendig. Klären Sie im Vorfeld darüber auf, dass es unter Umständen zu Erstattungsproblemen bei privaten Versicherungen bzw. Zusatzversicherungen kommen kann, denn analoge Gebührenpositionen werden bei der Kostenerstattung kritisch hinterfragt.

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