Implantat: Mit individueller Prophylaxe punkten
Erarbeiten Sie zunächst ein Konzept für sinnvolle gezielte Prophylaxe am Implantat und beraten Sie es konsequent. Patientinnen und Patienten werden die Leistung nur nachfragen, wenn Sie über die Pflegenotwendigkeit aufgeklärt und über Ihr Angebot informiert werden. Sie sollten daher durchdachte Therapiekonzepte anbieten können. Allein hochwertige Arbeiten einzusetzen reicht nicht aus. Lehnt die Patientin bzw. der Patient ab, müssen Sie eingehend auf die Folgen der Unterlassung hinweisen.
Das dürfen ZP und ZT-Chairside jeweils abrechnen
Unterscheiden Sie zwischen Leistungen, die gemäß GOZ als zahnärztliche Leistung berechnet werden, und solchen, die Sie als zahntechnische Chairside-Leistung berechnen können.
Leistung | GOZ/GOÄ | ZT/§ 9 GOZ (Chairside) |
Symptombez. Untersuchg. | Ä5 | / |
Beratung | Ä1 | / |
Entferng./Wiedereinglied. bei Reinig. d. Suprakonst. | § 6 (1) analog | |
Reinig. Aufbauelemente | § 6 (1) analog oder | § 9 GOZ |
Einbringen antisept. Substanzen i. d. Schraubenkanal | § 6 (1) analog | / |
Verschluss Schraubenkanal | § 6 (1) GOZ |
Wichtig: Da Entfernung und Eingliederung der Aufbauelemente durch den Zahnarzt bzw. die Zahnärztin durchgeführt werden, sind GOÄ Ä1 und Ä5 zusätzlich ansetzbar. Diese Maßnahme macht man nicht häufig, sie sollte jedoch nach Bedarf als Propyhalxemaßnahme regelmäßig angeboten werden, sofern sich Verschraubungen lösen lassen.
Zerlegbare Konstruktionsteile optimal reinigen und prüfen
Einige Suprakonstruktionen lassen sich via Verschraubung lösen und auseinandernehmen. Für die Pflege ist das natürlich optimal, denn Sie können alle Einzelteile bis in die kleinsten Winkel reinigen, desinfizieren und auf Funktionsfähigkeit prüfen. Diesen Aufwand dürfen Sie auch entsprechend berechnen.
Kosten und Kostenerstattung
Wichtig ist die Trennung von zahnärztlichen Leistungen, die der GOZ zugeordnet werden, und zahntechnischen Leistungen, die Sie als Chairside-Leistung nach § 9 berechnen dürfen, auch wenn Sie selbst kein zahntechnisches Labor haben. Da die GOZ diese Maßnahmen nicht als Leistungspositionen enthält, ist der Zugriff auf die analogen Berechnungen gemäß § 6 (1) GOZ notwendig. Klären Sie im Vorfeld darüber auf, dass es unter Umständen zu Erstattungsproblemen bei privaten Versicherungen bzw. Zusatzversicherungen kommen kann, denn analoge Gebührenpositionen werden bei der Kostenerstattung kritisch hinterfragt.
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