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Hygieneaufwand bei GKV-Patienten – Faktorerhöhung nutzen!

Bei der Behandlung von gesetzlich Versicherten dürfen Sie grundsätzlich die Hygienepauschale berechnen, sofern der Patient GOZ-Leistungen in Anspruch nimmt. Allerdings ist der Ansatz so stark reglementiert, dass viele Praxen davon absehen. Der Verzicht auf die Pauschale sollte nicht dazu führen, dass Sie auf den Ausgleich für Ihren Hygieneaufwand komplett verzichten. Nutzen Sie stattdessen die Faktorerhöhung.

Die GOZ 3010a (Hygienepauschale) ist immer dann problematisch, wenn der Patient zeitgleich Leistungen aus dem Bereich des BEMA und der GOZ beansprucht. Sie können dieses Problem umgehen, indem Sie den Faktor anpassen und so auch ohne Hygienepauschale ein adäquates Honorar erzielen

Umstände, Patient, Behandlung: So begründen Sie die Faktorerhöhung

Beim Zugriff auf die GOZ wenden Sie § 5 Abs. 2 GOZ an: die Faktorgestaltung nach eigenem Ermessen. Sie können den Faktor bis 3,5 mit Begründung anheben. Sie begründen anhand von

  • Umständen,
  • Schwierigkeit,
  • Zeitaufwand.


Verstärkte Hygienemaßnahmen sind „besondere Umstände“: Besondere Umstände wegen erhöhtem hygienischem Aufwand aufgrund der Corona-Pandemie und deren hygienischen Schutzmaßnahmen.

Diese Begründung können Sie mit weiteren Angaben zum Patienten, der Behandlung oder dem Krankheitsfall kombinieren:

  • Starker Speichelfluss und hoher Wangendruck während einer Präparation und Fertigstellung von Kronen/Brücken/Teleskopen: „Erheblicher Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand wegen stetiger zusätzlicher Trockenlegung aufgrund von hohem Speichelfluss, besondere Umstände wegen starkem Wangendruck und besonders sensibler Abhaltetechnik, besondere Umstände wegen erhöhtem hygienischem Aufwand aufgrund der Corona-Pandemie und deren hygienischen Schutzmaßnahmen“.
  • Besonders aufwendige Farbanpassung einer Kunststofffüllung: „Erheblicher Zeitaufwand wegen individueller Farbanpassung an die Nachbarzähne mittels Mehrschichttechnik, besondere Umstände wegen erhöhtem hygienischem Aufwand aufgrund der Corona-Pandemie und deren hygienischen Schutzmaßnahmen“.
  • Patient reagiert sehr empfindlich beim Anlegen eines Gesichtsbogens: „Erheblicher Zeitaufwand wegen starkem Würgereiz des Patienten und starker Empfindlichkeit beim Ablegen der Ohroliven für die Gesichtsbogenregistratur, besondere Umstände wegen erhöhtem hygienischem Aufwand aufgrund der Corona-Pandemie und deren hygienischen Schutzmaßnahmen“.


Wichtig: Mitunter kann mit einem hohen Faktor die Hygienepauschale überschritten werden. Das sollten Sie vermeiden und immer darauf achten, dass die Faktorsteigerung im Rahmen bleibt. Beachten Sie auch, dass die Pauschale gem. GOZ 3010a nicht mit der Faktorerhöhung kombiniert werden kann.

Faktorerhöhung auch bei Privatpatienten interessant

Sie können auch bei Privatpatienten auf die GOZ 3010a verzichten und stattdessen den Faktor erhöhen. Insbesondere bei größeren Therapieleistungen kann die Faktorerhöhung mehrerer GOZ/GOÄ-Positionen die Hygienepauschale der GOZ 3010a überschreiten.

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