Gute Nachrichten: 2021 bringt Entlastungen für Zahnärzte
- Hygienepauschale wird verlängert
Die BZÄK konnte die Hygienepauschale verlängern. Im Beschluss des Beratungsforums unter der Nummer 37 wurde die Hygienepauschale als analoge Position gemäß § 6 (1) als GOZ 3010 mit der bekannten 3010a zum Einfachsatz weiterhin bestätigt. Die Befristung läuft vorerst bis zum 31.03.2021. Allerdings gilt weiterhin, dass zeitgleich eine Faktoranpassung nach § 5 Abs. 2 mit Bezug auf die gesteigerten Hygienekosten nicht angebracht ist. Nach wie vor gilt also: entweder Hygienepauschale oder Faktorsteigerung.
- Punktwert für Zahnersatz steigt an
Die Punktwerte für die Berechnung von BEMA-Positionen im Zusammenhang mit einem HKP für Zahnersatz steigen deutschlandweit auf einen Punktwert von 0,9818. Alle Positionen aus dem Bereich Teil 5 / ZE BEMA werden ab 01.01.2021 mit dem neuen Punktwert veranschlagt und berechnet. Dies ist ein Anstieg von 2,53 % in der Berechnung der Regelversorgung.
Die Krankenkassen leiden weiterhin unter einer angespannten Finanzlage. Insofern ist es eine gute Entwicklung, dass die Kostenträger den Zahnarztpraxen trotzdem entgegenkommen und für Entlastung sorgen.
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