Große Resonanz auf neuen Bachelor-Studiengang für MFAs
Im September 2022 beginnen an der FOM Hochschule die ersten Vorlesungen im neuen Studiengang „Primärmedizinisches Versorgungs- und Praxismanagement“ (B.Sc.). Der berufsbegleitende Studiengang entstand aus einer gemeinsamen Idee der FOM Hochschule und des Deutschen Hausärzteverbands und führt zum Hochschulabschluss als Bachelor of Science. Das Angebot soll die Zukunft der hausärztlichen Versorgung gestalten und richtet sich speziell an Medizinische Fachangestellte in hausärztlichen Praxen, die bereits zur Versorgungsassistenz in der Hausarztpraxis (VERAH®) oder als Nichtärztliche Praxisassistentin (NäPa) weitergebildet sind. Diese Vorbildung wird mit 2 Semestern anerkannt, sodass der Studieneinstieg im 3. Semester erfolgt. Die Studiendauer beläuft sich somit auf 5 statt 7 Semester.
Keine Teilnahmebegrenzung
Die bisherigen Rückmeldungen zeigen, dass ein großer Bedarf besteht, sagt die Hochschule auf Nachfrage. Konkrete Zahlen will sie mit Verweis auf das laufende Anmeldeverfahren noch nicht kommunizieren. Eine Begrenzung der Teilnehmenden für das Studienzeitmodell „Präsenz & Digital“ gibt es nicht. Nach erfolgreichem Bachelor-Abschluss sollen die akademisch qualifizierten MFAs zusätzliche Aufgaben in Hausarztpraxen übernehmen können, die nicht zwingend ärztliche Kompetenzen voraussetzen. Zudem werden Kenntnisse und Kompetenzen vermittelt, um Praxisabläufe und die Patientenversorgung effektiver gestalten zu können.
Praxisbezogenes Wissen in 5 Semestern
Bereits seit 2020 tauschen sich die FOM Hochschule und der Deutsche Hausärzteverband aus und haben viele Inhalte des berufsbegleitenden Bachelor-Studiengangs gemeinsam entwickelt, vor allem die mit Bezug zur Patientenversorgung. Hauptberufliche Professorinnen und Professoren aus dem Hochschulbereich „Gesundheit & Soziales“ der FOM haben die Module mit hausärztlich Tätigen entwickelt. So soll sichergestellt werden, dass im Studium praxisbezogenes Wissen vermittelt wird, das in der hausärztlichen Versorgung gebraucht wird. Lehrkräfte sind hauptberufliche Professorinnen und Professoren der FOM Hochschule mit einschlägigen Praxis- und Forschungserfahrungen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen sowie nebenberuflich lehrende Dozentinnen und Dozenten aus der hausärztlichen Praxis. Der Leistungsumfang entspricht 180 ECTS-Punkten.
Virtuell lernen bundesweit, Präsenz in 3 Städten
Studieren können die MFAs bundesweit. Das Wissen wird in virtuellen Live-Vorlesungen vermittelt. Pro Semester finden einwöchige Präsenzblöcke an einem der drei FOM Hochschulzentren in Dortmund, München oder Mannheim statt. Lehrinhalte sind z.B.:
- Spezielle primärmedizinische Krankheitslehre und Untersuchungstechniken
- Patientensicherheit
- Besonderheiten bei der Versorgung Chronisch Kranker und älterer Menschen
- Projektmanagement
- Gesprächsführung
- Case Management
- Personal-, Datenschutz- und Schnittstellenmanagement
- Anwendung von Informationstechnologien
- Vertragsärztliche Versorgung und Abrechnung
- Wissenschaftliches Arbeiten
Was das Studium kostet
Das Studium an der FOM Hochschule ist kostenpflichtig. Studierende gehen bei Einschreibung einen Vertrag mit der Hochschule ein. Die Studiengebühren werden mit 8.850 Euro zuzüglich Einschreibungs- und Prüfungsgebühren angegeben. Zahlungen in monatlichen oder vierteljährlichen Raten sind möglich. Neben Stipendien, die beantragt werden können, bietet sich auch an, den Arbeitgeber zu begeistern, sich an der Finanzierung des Studiums zu beteiligen. Eine Argumentationshilfe dazu findet sich hier.
Gestärktes Berufsbild, aber „keine kleinen Ärztinnen“
Als Argument für die Studienaufnahme führt der Deutsche Hausärzteverband auf, dass durch die gezielte Delegation von Tätigkeiten, bei denen ärztliche Kompetenz nicht zwingend erforderlich ist, nicht nur die hausärztlichen Kolleginnen und Kollegen entlastet werden, sondern auch das Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten gestärkt werde. In anderen Worten: Akademisch ausgebildete MFAs werden keine „kleinen Ärztinnen“. Es bleibt dabei, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte die Verantwortung für die Patientenbehandlung tragen. Sie können jedoch Aufgaben an geeignete Personen delegieren (Auswahlpflicht) und müssen diese anleiten (Anleitungspflicht). Die Berufschancen akademisch qualifizierter MFAs werden entsprechend als „sehr gut“ eingeschätzt.
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