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GOZ-Leistungen kombinieren – was geht, was geht nicht?

Kann ich davon ausgehen, dass Leistungen kombinierbar sind, wenn weder in den Allgemeinen Bestimmungen noch bei den Leistungen etwas Gegenteiliges beschrieben ist?

Antwort unserer Expertin:

Grundsätzlich stimme ich Ihnen zu. Wenn es keinerlei Hinweise auf einen Ausschluss gibt, können Sie kombinieren. Sie sollten bei Ausschlüssen grundsätzlich darauf achten, worauf sie sich beziehen. Sie können GOZ-Positionen immer kombinieren, wenn unterschiedliche Regionen betroffen sind oder sie in unterschiedlichen Sitzungen erbracht werden.

Beispiel 1:

  • 12–22: 1040
  • 13–18, 23–28: GOZ 4050/4055


Beispiel 2:

  • 1. Sitzung: 0010, 0070, 4005, 4060, 4020 und Ä1
  • 2. Sitzung (am gleichen Tag): Ä3

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