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Gleitender Härtefall: Übernimmt die GKV den Eigenanteil?

Bei einem unserer Patienten greifen die Regelungen des gleitenden Härtefalls. Kann er seinen Eigenanteil bei der GKV einreichen?

 

Antwort unserer Expertin:

Der gleitende Härtefall betrifft gesetzlich Versicherte, die knapp über der Härtefallgrenze liegen. Bei der Versorgung erteilt die GKV zunächst den Festzuschuss. NACH Eingliederung der Leistung muss Ihr Patient die Rechnung erneut bei seiner GKV vorlegen. Die GKV führt eine Einkommensprüfung durch, prüft danach nochmals den Festzuschuss und berechnet die Kostenübernahme rückwirkend. Bei einem gleitenden Härtefall kann Ihr Patient also nach Rechnungslegung unter Umständen weitere Festzuschusszahlungen bekommen.

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