Gesundheitsrisiko Zahnersatz – richtig aufklären und abrechnen
BEMA 174a/b bieten Patientinnen und Patienten mit Pflegegrad folgende Leistungen:
- 174: Präventive zahnärztliche Leistungen nach § 22a SGB V zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Versicherten, die einem Pflegegrad nach § 15 SGB XI zugeordnet sind oder Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX erhalten
- 174a: Mundgesundheitsstatus und individueller Mundgesundheitsplan
- 174b: Mundgesundheitsaufklärung
Reinigung Zahnersatz – keine GKV-Leistung
Die GKV übernimmt Leistungen zur Erfassung der Mundhygiene und die Schulung der häuslichen Mundhygiene, nicht jedoch für die Reinigung von herausnehmbarem Zahnersatz. Die KZBV konnte in den Verhandlungen ihren Wunsch nach solchen Angeboten nicht durchsetzen. Die Reinigung von herausnehmbarem Zahnersatz bleibt eine private Leistung, trotz der Gefahren von bakterieller Besiedelung für die Mundgesundheit.
Gesundheitsrisiko herausnehmbarer Zahnersatz
Herausnehmbarer Zahnersatz kann zur Prädilektionsstelle werden, denn es können sich dort Biofilm und pathogene Keime festsetzen und für eine vermehrte Besiedelung mit pathogenen Keimen sorgen. Zahnersatz kann auch eine Rebesiedelung mit pathogenen Keimen verursachen.
Klären Sie über das Risiko auf
Sie sind verpflichtet, im Rahmen der BEMA 174a/b, MHU und ATG die Gesundheitsrisiken von herausnehmbarem Zahnersatz anzusprechen. Gehen Sie insbesondere darauf ein, dass ein Verzicht auf professionelle Reinigung den Erfolg einer PAR-Therapie gefährden und die Verbesserung der Mundhygiene verhindern kann. Lehnt die Patientin oder der Patient die Reinigung trotzdem ab, dokumentieren Sie dies.
Wichtig: Diese Aufklärung findet im Rahmen das Patientenrechtegesetzes statt und ist ein gesetzlich bestimmter Aufklärungsinhalt, ergänzend zu ATG/MHU sowie 174 a/b. Erläutern Sie diesen Sachverhalt gegenüber jenen Patientinnen und Patienten, die befürchten, ihnen würde mit der Reinigung eine teure Privatleistung „verkauft“.
Leitfaden für Ihre Aufklärung
Berücksichtigen Sie bei der Aufklärung folgende Punkte:
- Befund, Diagnostik, Indikation: Reinigung von herausnehmbarem Zahnersatz
- Sachleistung der GKV: keine
- Private notwendige Leistung: Reinigung von herausnehmbarem Zahnersatz, keine Sachleistung der GKV
- Risiken: Keine
- Folgen der Unterlassung: Gefährdung der Mundgesundheit, Erhöhung des Risikos pathogener Keimbesiedelung, Verringerung des Erfolges einer PAR-Therapie
- Prognose: … (wichtig sind mögliche Risiken hinsichtlichMundgesundheit, PAR-Therapie, Allgemeingesundheit)
- Behandlungsablauf: Reinigung praxisintern/praxisextern
- Kosten/Kostenerstattung: … € / GKV: keine
- Entscheidung: Ja/Nein (Folgen der Unterlassung wurden verstanden)
Bei gesetzlich Versicherten ist eine Vereinbarung via BMV-Z notwendig. Basierend auf der erfolgten Aufklärung haben Sie die Grundlage für den Vertragsabschluss geschaffen.
Zwei Varianten für die Abrechnung
Die Reinigung von Zahnersatz oder Schienen ist in der GOZ nicht beschrieben. Die BZÄK empfiehlt zwei Varianten:
- Berechnung gemäß § 6 (1) GOZ als analoge Leistung
- Berechnung gemäß § 9 GOZ als zahntechnische Leistung
Beide Berechnungen haben Vor- und Nachteile. Hier muss jede Praxis selbst entscheiden. Erfolgt die Reinigung in einem externen zahntechnischen Labor, wird die Leistung als zahntechnische Leistung berechnet.
Unterteilen Sie in drei Aufwandsstufen
Die praxisinterne Reinigung können Sie in drei Aufwandsstufen unterteilen. Dabei ist es unerheblich, ob Sie analog nach § 6 (1) GOZ oder als zahntechnische Leistung abrechnen:
Stufe1: Einfache Prothesenreinigung, Belagsentfernung an herausnehmbarem Zahnersatz, Politur
Stufe2: Mittlerer Aufwand zur Prothesenreinigung, Belagsentfernung an herausnehmbarem Zahnersatz, Politur
Stufe3: Hoher Aufwand zur Entfernung von mineralisierten Anhaftungen an herausnehmbaren Zahnersatz, Politur
Zusätzlich können Sie berechnen:
- Desinfektion
- Auftragen von antimykotischen/antibakteriellen anhaftenden Medikamenten
Wichtig: Mithilfe der drei Stufen können Sie den Aufwand präzise kalkulieren. Außerdem können Sie das Bemühen Ihrer Patientinnen und Patienten berücksichtigen, denn Zahnersatz, der zu Hause gut gereinigt wird, verursacht in der Praxis/ZT weniger Aufwand.
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