Geben Sie sich im Krankheitsfall Zeit, gesund zu werden
Präsentismus heißt der Fachbegriff. Arbeitnehmer erscheinen krank am Arbeitsplatz, obwohl sie sich eigentlich kurieren sollten. Geprägt wurde der Begriff bereits 1955 von einem US-amerikanischen Arbeitsrechtler. Das Problem ist also nicht neu. Rechtlich ist die Sache ganz eindeutig: Wer krank ist, ist von seiner Arbeitspflicht befreit. So steht es in § 275 des Bundesgesetzbuchs. Es geht sogar noch weiter: Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht. Er muss für das Wohl seiner Mitarbeiter Sorge tragen. Der Praxisinhaber darf eine kranke MFA zum Arzt schicken.
Unerwünschte Nebenwirkungen
Warum fällt es dann so schwer, bei Husten und Heiserkeit mit einer Kanne Tee auf dem Sofa zu verbringen? Oder bei starken Rückenschmerzen einen Orthopäden aufzusuchen, statt in die eigene Praxis zu wanken? Die Gründe sind vielseitig:
- Es ist ein Tabu, dass Heilende selbst erkranken können. In vielen Praxen sagt niemand: „Du wirkst krank. Möchtest du nicht lieber nach Hause oder zum Arzt gehen?“
- MFAs haben ein breites Medizinwissen. Das kann zur Selbstmedikation verleiten. Bis zu einem gewissen Grad ist das in Ordnung. Doch tun Sie das, was Sie Ihren Patienten immer wieder empfehlen: Konsultieren Sie bei fragwürdigen Beschwerden einen Arzt.
- MFAs durchleben einen Konflikt zwischen Selbstfürsorge und Pflichtgefühl gegenüber ihrem Team und ihren Patienten. Jede im Team muss mehr arbeiten, sobald eine ausfällt. Patienten warten seit Wochen auf einen Termin, der nicht abgesagt werden soll.
- Viele MFAs machen sich nicht klar, dass sie Team und Patienten schaden könnten, wenn sie krank in die Praxis kommen. Bei Infekten besteht Ansteckungsgefahr. Bei krankheitsbedingter Konzentrationsschwäche können schwere Fehler passieren. Sobald eine MFA z. B. einem Patienten Befund, Laborbericht oder Rezept eines anderen Patienten aushändigt, verstößt sie gegen den Datenschutz. Ganz zu schweigen von Risiken, denen Patienten ausgesetzt sind, wenn eine kranke MFA Medikamente verwechselt oder bei der Wundversorgung das Desinfizieren vergisst.
- Bei chronischen Erkrankungen wie z. B. Asthma, Migräne, Allergien oder psychischen Problemen können auch MFAs ihren Gesundheitszustand nicht immer gut einschätzen. Da hilft nur, für das eigene Wohlbefinden sensibel zu werden, auf eine gute Ernährung und viel Ruhe zu achten.
Es klingt auf den ersten Blick paradox: Mitarbeiter, die ihre Arbeit als sinnvoll erachten, bleiben im Krankheitsfall eher daheim als Mitarbeiter, die von ihrer Tätigkeit wenig erfüllt sind. Doch auf den zweiten Blick ist dieses Verhalten nicht nur sinnvoll, sondern auch nachvollziehbar. MFAs mit einer positiven Einstellung zum Beruf wissen, dass sie weder Praxis noch Patienten einen Gefallen tun, wenn sie verschnupft oder humpelnd zur Arbeit erscheinen.
Sie dürfen für sich selbst sorgen!
Mit der Corona-Pandemie hat sich das Problembewusstsein verändert. Wegen der Quarantäne- und Isolationsregeln dürfen MFAs mit Erkältungssymptomen nicht in der Praxis erscheinen. In vielen Praxen sind Notfallpläne entstanden. Vertretungsregeln wurden aufgestellt. Dies ist ein Weg in die richtige Richtung. Wenn Sie als MFA krank sind, dürfen Sie für sich selbst sorgen!
© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden.
Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!
Werden Sie zur Datenschutzbeauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!