Für die Organisation der COVID-19-Impfungen gibt es Neuigkeiten
Der mRNA-Impfstoff von Moderna ist zwar seit Beginn der Impfkampagne in Deutschland zugelassen. Dennoch ist er in den Arztpraxen bisher nicht angekommen. Das ändert sich nun. Wenn morgen (Dienstag) um 12 Uhr die Frist für die Impfstoffbestellung für die Woche vom 4. bis zum 10. Oktober abläuft, können Sie bereits Spikevax® von Moderna ordern. Vorgaben zu den Bestellmengen gibt es nicht. Sie können so viele Dosen ordern, wie Sie brauchen. Auf Ihrer Bestellung können nun also vier Impfstoffe stehen: Die von BioNTech/Pfizer, AstraZeneca und Johnson & Johnson sowie erstmals der von Moderna.
Steckbrief zu Spikevax®
Spikevax® ist für Menschen ab zwölf Jahren zugelassen. Der Abstand zwischen den beiden Impfungen soll laut STIKO-Empfehlung vier bis sechs Wochen dauern. Auch für die Auffrischimpfungen, die sogenannten Booster, ist dieser Impfstoff geeignet. Ein Vial enthält 10 Dosen zu je 0,5 Millilitern. Der Impfstoff ist nach dem Auftauen gebrauchsfertig. Er muss weder geschüttelt noch verdünnt werden. Ungeöffnet ist er im Kühlschrank bei 2 bis 8°C maximal 30 Tage haltbar. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat einen ausführlichen Steckbrief veröffentlicht.
Neues von BioNTech/Pfizer
Beim Impfstoff von BioNTech/Pfizer gilt nun, dass er statt bislang 6 Monate ab sofort bis zu 9 Monate in der Ultratiefkühlung gelagert werden kann. Dies gilt auch für bereits ausgelieferte Vials. So sind beispielsweise Produkte mit einem Haltbarkeitsdatum 31. Oktober 2021 nun bis 31. Januar 2022 haltbar und verwendbar.
Spritzen und Kanülen für die Impfung können Sie bald separat bestellen
Auch bei der Bestellung des Impfzubehörs ändert sich etwas. Es soll vom 4. Oktober an nicht mehr zusammen mit dem Impfstoff an die Arztpraxen ausgeliefert werden. Als MFA können Sie dann Spritzen, Kanülen sowie gegebenenfalls NaCL-Lösung entsprechend ihres Bedarfs und auch in größeren Mengen separat bestellen. Das muss nicht zeitgleich mit der Bestellung des Impfstoffes geschehen. Sie können also in aller Ruhe nachsehen, was noch an Beständen in der Praxis ist und was bestellt werden muss. Die Kosten für das Impfzubehör übernimmt weiterhin der Bund.
Corona-Sonderregelungen werden erneut verlängert
Und noch etwas ändert sich: Mehrere Corona-Sonderregelungen, die zunächst bis Ende September befristet sind, werden bis 31. Dezember verlängert. So können beispielsweise bei leichten Erkrankungen der oberen Atemwege AU-Bescheinigungen weiterhin telefonisch ausgestellt werden. Auch die Portokosten für den Versand von Folgeverordnungen an Patienten werden Ihrer Praxis weiterhin erstattet. Die KBV hat eine Übersicht zu allen Sonderregelungen zusammengestellt.
KBV-Vorstand fordert, Corona-Schutzmaßnahmen zu beenden
Ihr Praxisteam hat in den vergangenen Wochen und Monaten unglaublich viel für die Impfkampagne geleistet. Allein in der Aktionswoche in der vergangenen Woche wurden 500.000 Menschen zum ersten Mal gegen COVID-19 geimpft. Dieses gute Ergebnis ist auch auf Ihr Engagement zurückzuführen. Die vierte Infektionswelle scheint gestoppt zu sein, zumindest sinkt die Zahl der Neu-Infektionen.
Der Vorstand der KBV fordert angesichts der guten Möglichkeiten, sich impfen zu lassen, alle staatlichen Corona-Maßnahmen aufzuheben. Jeder Mensch könne nun individuell entscheiden, ob er geimpft werden möchte oder eben nicht. Der Staat habe diese Verantwortung nicht mehr. Im Gegenteil: Staatliche Gruselrhetorik und Panikpolitik führten bei einigen Menschen sogar zu einer Art Trotzreaktion. Sie ließen sich aus Protest nicht impfen.
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