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Einsicht in die Patientenakte: Diese Rechte haben Ihre Patienten

Im Jahr 2013 wurde das Patientenrechtegesetz eingeführt. Seitdem haben Patienten ein Recht auf unverzügliche Einsicht in ihre Patientenakte (§ 630g Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Das Recht auf Einsicht besteht unabhängig davon, ob die Patientenakte in Ihrer Praxis elektronisch oder in Papierform geführt wird.

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