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Einsatz von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) – ein Fallbeispiel zu „Pro Herz“

Die Herzinsuffizienz gilt als Paradebeispiel für eine Erkrankung, bei der sich mit einer mehrstufigen und vernetzten medizinischen Betreuung die besten Erfolge erzielen lassen.

Eine solche Betreuungsmöglichkeit stellt das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz dar, das formal jedoch eine Zusammenarbeit zwischen einem sogenannten primär behandelnden Arzt (PBA), beispielsweise einem Hausarzt, und einem telemedizinischen Zentrum (TMZ) voraussetzt. 

Die Umsetzung krankt im Moment allerdings noch daran, dass es kaum TMZ gibt, mit denen sich Hausärzte austauschen könnten. Als Ersatz wäre nach einer Indikationsstellung zum Telemonitoring die DiGA „ProHerz“ geeignet. Dort werden vom Patienten gemessene Vitalwerte (Blutdruck, Sauerstoffsättigung, Puls, Temperatur, Gewicht) in mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablet) erfasst und automatisch analysiert. Dies ermöglicht dem Hausarzt, die bei herzinsuffizienten Patienten so wichtigen Daten zu erhalten und entsprechend zu reagieren.

 

Dazu ein Fallbeispiel

Die 78-jährige Emma W. ist seit vielen Jahren in der Praxis wegen einer Hypertonie und eines Diabetes mellitus II in Behandlung. Nach einem Myokardinfarkt vor 3 Jahren hat sich eine Herzinsuffizienz im Stadium NYHA II entwickelt. Nach kardialer Dekompensation kommt Frau W. aus dem Krankenhaus zurück. Im vorläufigen Entlassungsbrief wird dringend eine engmaschige Verlaufskontrolle der Vitalparameter, insbesondere der Entwicklung des Körpergewichtes, empfohlen, um weitere Dekompensationen zu vermeiden. Die Patientin wird über diese Notwendigkeit informiert (15 Min.) und in Absprache mit dem Krankenhaus der Versuch unternommen, eine Anbindung an ein TMZ zu ermöglichen.

Da in der Region keine solche Einrichtung existiert, erhält die Patientin als Übergangslösung eine Verordnung der DiGA „ProHerz“ mit der Auflage, sich regelmäßig mit den dort erhobenen Daten in der Praxis vorzustellen. Die Notwendigkeit der DiGA sowie die weiteren Verhaltensregeln werden in einem 10-minütigen Gespräch erläutert.

 

So rechnen Sie diesen Fall nach EBM ab:

GOP

Leistung

Wert 2024

1. Kontakt

03005Versichertenpauschale ab Beginn des 76. Lebensjahres

200 P.
23,87 €

03220Chronikerpauschale I

130 P.
15,51 €

03325

3-mal

Indikationsstellung zur Überwachung eines Patienten im Rahmen des Telemonitoring bei Herzinsuffizienz gemäß Nr. 37 Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des Gemeinsamen Bundesausschusses, je vollendete 5 Minuten, höchstens dreimal im Krankheitsfall

65 P.
7,76 €

3-mal

2. Kontakt

03221Chronikerpauschale II

40 P.
4,77 €

03230Problemorientiertes ärztliches Gespräch, das aufgrund von Art und Schwere der Erkrankung erforderlich ist

128 P.
15,28 €

86700Pauschale für Leistungen im Zusammenhang mit der Anwendung der DiGA „ProHerz“

7,64 €

 

Beachten Sie:

  • Die GOP 03325 kann je 5 Minuten bis zu 3-mal im Krankheitsfall berechnet werden. Im vorliegenden Fall ist das in einer Sitzung erfolgt und damit die ansonsten notwendige Abrechnung der GOP 03230 ersetzt worden.
  • Die Pseudo-GOP 86700 kann zur Verlaufskontrolle im neuen Behandlungsfall erneut berechnet werden, aber nur zweimal im Krankheitsfall.

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