Drohender Ärztestreik, umstrittene Krankenhausreform
Vorgesehener Starttermin des dreitägigen Streiks ist der 15. Januar. Das Ziel: u. a. eine lineare Gehaltserhöhung von 8,5 % sowie eine Reform der veralteten Regelungen zur Schichtarbeit. Die bisherigen Angebote der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeber (VKA) lehnte die Tarifkommission des Marburger Bundes als unzureichend ab. Darin wurde u. a. ein Gehaltsplus von 5,5 % offeriert.
Frühere Verhandlungsrunden gescheitert
Die Verhandlungen laufen bereits seit rund einem halben Jahr. In den bisherigen 5 Verhandlungsrunden konnte jedoch keine Einigung erzielt werden. Die Schuld dafür sieht Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, bei der Arbeitgebervereinigung: „Es war die VKA, die über 5 Verhandlungsrunden immer wieder auf Zeit gespielt hat und die Ärztinnen und Ärzte in den kommunalen Krankenhäusern hingehalten hat. Es war die VKA, die in der vierten Verhandlungsrunde zunächst eigene Vorschläge zur Gestaltung der Schichtdienste und Nachtarbeit in die Diskussion eingebracht hat, um sie dann in der fünften Verhandlungsrunde wieder unter den Tisch fallen zu lassen. Und es war die VKA, die dann ein Angebot präsentiert hat, das eine neunmonatige Nullrunde und eine Minimalerhöhung der Gehälter bei einer Laufzeit von insgesamt 30 Monaten vorsieht.“
So würde der Konflikt letztlich auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten ausgetragen. Den Streik sieht Andreas Botzlar als letztes mögliches Mittel, die Forderungen des Marburger Bundes durchzusetzen. In einer Umfrage sprachen sich 92 % der teilnehmenden Mitglieder für die Aufnahme des Arbeitskampfes aus. Insgesamt sind deutschlandweit rund 60.000 Ärztinnen und Ärzte in kommunalen Krankenhäusern betroffen. Wie der Marburger Bund am gestrigen Dienstag mitteilte, ist die VKA zu neuen Gesprächen in dieser Woche bereit. Werden sich die Parteien einig, könnte der Streik noch kurzfristig abgewendet werden.
Was passiert mit den Patientinnen und Patienten?
Ein Schwerpunkt des Streiks wäre Bayern, da dort mehr als ein Drittel der bundesweit etwa 540 kommunalen Krankenhäuser liegt. „Wir haben mit den Klinikleitungen sogenannte Notdienstvereinbarungen getroffen“, sagt Andreas Botzlar. Die Patientinnen und Patienten erwarten dann eine ähnliche Betreuungssituation wie an Wochenenden. Sollten einige Ihrer Patienten im vorgesehenen Zeitraum Untersuchungs- oder OP-Termine in einem kommunalen Krankenhaus haben, sollten sie sich sicherheitshalber kurz vorher noch einmal telefonisch beim Krankenhaus rückversichern.
Krankenhausreform noch immer umstritten
In den Kliniken und der Gesundheitspolitik sorgt auch die geplante Krankenhausreform noch immer für Diskussionen. Ziel der Reform ist es, den finanziellen Druck auf die Kliniken zu mindern. Laut Gesundheitsminister Karl Lauterbach soll dies durch mehr Spezialisierung passieren. So würde auch gleichzeitig die Behandlungsqualität für die Patienten steigen.
Ende November hatte der Bundesrat den Weg für die Reform freigemacht. Ganz glücklich sind jedoch noch nicht alle mit den geplanten Neuerungen. „Die nächste Bundesregierung – egal welcher Couleur – muss da nochmal ran", sagte Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) der Rheinischen Post. Vor allem die Vorgaben zu den Arztzahlen müssten kassiert werden. „Lauterbach macht bei den Fachärzten scharfe und komplett unrealistische Personalvorgaben. So viel Personal gibt es aber nicht“, fuhr Laumann fort. „Jedenfalls hat mir bisher keiner erklärt, wo die Fachärzte plötzlich alle herkommen sollen.“ Er wolle die Reform nicht zurückdrehen, aber sie müsse der Lage vor Ort angepasst werden.
Gegenüber der Tagesschau warnte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff: „Es darf nicht passieren, dass bestehende Versorgungsungleichheiten zwischen Ost und West verschärft werden.“ Er beklagte die „starren Qualitäts- und Strukturvorgaben" des Gesetzes.
Das Gesetz trat zum 1. Januar 2025 in Kraft, umgesetzt werden soll es stückweise bis 2029. Spannend bleibt, ob und inwieweit eine eventuelle neue Bundesregierung an den derzeitigen Plänen festhält.
© 2025 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden.
Unsere Online-Seminare
Entdecken Sie jetzt unsere Online-Seminare und bleiben sie immer up-to-date!