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Die Neupatientenregelung ist entfallen, dafür gibt es 2023 mehr Geld für die hausärztliche Terminvermittlung

Weil man sich im Bewertungsausschuss auf keine Regelung zur Umsetzung des gesetzlichen Auftrages einigen konnte, musste am 14.12.2022 der Erweiterte Bewertungsausschuss die notwendigen Anpassungen im EBM vornehmen. Demnach gilt nun seit dem 1. Januar 2023 Folgendes.

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