Die EBM-Portopauschalen und Höchstwerte wurden rückwirkend erhöht
Betroffen sind folgende GOPs:
GOP | Legende |
40110 | Kostenpauschale für die Versendung bzw. den Transport eines Briefes und/oder von schriftlichen Unterlagen |
40128 | Kostenpauschale für die Versendung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Patienten bei Patientenkontakt im Rahmen einer Videosprechstunde |
40129 | Kostenpauschale für die Versendung einer Bescheinigung gemäß Muster 21 an den Patienten bzw. die Bezugsperson bei Patientenkontakt im Rahmen einer Videosprechstunde |
40130 | Kostenpauschale für die Versendung einer papiergebundenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkasse, wenn nach Ausstellung festgestellt wird, dass die Datenübermittlung an die Krankenkasse nicht möglich ist |
40131 | Kostenpauschale für die Versendung einer papiergebundenen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Patienten im Zusammenhang mit der Durchführung einer Besuchsleistung entsprechend den GOPs 01410, 01411, 01412, 01413, 01415 und 01418 |
Zur Höchstwertregelung:
- Die seit dem 1. Oktober 2021 gültigen fachgruppenspezifischen Höchstwerte, bis zu denen die Portokosten überhaupt erstattet werden, wurden angepasst. Bei Hausärzten und Pädiatern beträgt der Wert nunmehr 41,28 Euro (vorher 38,88 Euro). Ab 1. Oktober 2022 reduziert sich dieser Höchstwert auf 28,38 Euro und ab 1. Oktober 2023 auf 6,02 Euro im hausärztlichen Bereich.
- Die Kosten für den Postversand einer AU-Bescheinigung nach telefonischer Konsultation bei Erkrankungen der oberen Atemwege mit leichter Symptomatik können bis zum 30.06.2022 weiterhin mit der Pseudonummer 88122 (90 Cent) berechnet werden.
- Nr. 88122 fällt – ebenso wie die GOPs 40128 bis 40131 und auch die GOP 40106 (Kostenpauschale für Versandmaterial sowie Versendung bzw. Transport von Langzeit-EKG-Datenträgern, 1,50 Euro) – nicht unter die Höchstwertbegrenzung.
Hintergrund dieser Höchstwertregelung ist der Versuch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), im Rahmen der Telematik den Versand von Unterlagen aus der Praxis auf den elektronischen Weg umzulenken. Spätestens ab dem 1. Oktober 2023, wenn es für den gesamten postalischen Versand von Unterlagen nur noch 6,02 Euro gibt, müssen Sie diese Umstellung realisiert haben.
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