Die Aus-, Fort- und Weiterbildung von MFAs sind der Schlüssel für ihre berufliche Zufriedenheit
Seit 1987 erstellt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege (SVR) im Auftrag der Bundesregierung regelmäßig Gutachten mit Analysen und Reformvorschlägen. Das Thema für das Gutachten 2024 - die Fachkräftesituation im deutschen Gesundheitswesen – hatte der Bundesgesundheitsminister vorgegeben. Es wurde Ende April 2024 übergeben.
Was ist der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege (SVR)?
Der Sachverständigenrat wurde erstmals 1985 als „Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen“ geschaffen. Dem interdisziplinären Gremium gehören Beteiligte an, die zur gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung beitragen. Seit 1991 werden die Mitglieder vom Bundesminister für Gesundheit für eine begrenzte Dauer berufen. Im Jahr 2004 – mit Inkrafttreten des GKV-Modernisierungsgesetzes – erhielt der SVR den Namen „Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen“. Seit 2022 ist er auch für die Begutachtung der Entwicklung in der Pflege zuständig und erhielt seinen jetzigen Namen. Wer die bisherigen Mitglieder waren und welchen Professionen die derzeit berufenen 7 Expertinnen und Experten sind, lesen Sie hier.
Worum geht es in dem Gutachten 2024?
Das Thema „Fachkräfte im Gesundheitswesen. Nachhaltiger Einsatz einer knappen Ressource“ bezeichnet der Rat als komplex. Über ein Jahr hatte er sich damit beschäftigt. Einerseits war traditionell das Patientenwohl im Blick zu behalten, andererseits aber auch die physische, psychische und soziale Gesundheit von Menschen, die in Gesundheitsberufen tätig sind. Exemplarisch wurden für das Gutachten die 3 zahlenmäßig größten Berufsgruppen mit direkter Patientenversorgung in den Blick genommen: Pflegeberufe, Medizinische Fachangestellte und Ärztinnen und Ärzte.
Das Gremium findet bereits im Vorwort klare Worte: Der Sachverständigenrat hält es für unwahrscheinlich, dass der gesamte Bedarf im Gesundheitswesen in den bisherigen Strukturen auch künftig gedeckt werden kann. Für eine hochwertige, zugleich angemessene und effiziente Versorgung sei das deutsche Gesundheitssystem generell nicht optimal eingerichtet. Strukturelle Reformen mit dem Ziel der effizienteren Verwendung der knappen Ressource Personal seien erforderlich.
MFAs aus wissenschaftlicher Sicht
Das Gutachten umfasst 332 Seiten. Wir haben die interessantesten Fakten, die MFAs betreffen, herausgesucht und führen diese hier ohne Anspruch auf Vollständigkeit und ohne Wertung auf.
- Im Bereich der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte werden die immer schnellere Taktung mit immer kürzeren Konsultationszeiten sowie steigende bürokratische Aufwände in der Praxisorganisation angeführt. Von MFAs werden Stress und Belastungen in der Interaktion mit den Patienten beklagt. (XXII)
- MFAs gehören wie Pflegeberufe, Physio- und Ergotherapeuten und -therapeutinnen, Ärztinnen und Ärzte oder Apothekerinnen und Apotheker zu den Engpassberufen. (6)
- Mehr als die Hälfte der MFAs arbeiten in Teilzeit. (66)
- Der Frauenanteil bei MFAs beträgt 97 %. (67)
- In Kreisen im Süden und Westen Deutschlands ist der Anteil an jüngeren Beschäftigten deutlich höher als im Osten, während für den Anteil an älteren Beschäftigten eine entgegengesetzte Verteilung vorliegt. (67)
- Bei zu niedriger Personalbesetzung können MFAs auf Bedürfnisse und Werte von Patientinnen und Patienten nicht (ausreichend) eingehen. Beklagt werden ein hohes Arbeitspensum und eine mangelnde Anerkennung für die unter Stresssituationen geleistete Arbeit sowie Belastungen in der Zusammenarbeitmit Vorgesetzten und Team und der Kooperation mit Patienten. (83)
- MFAs wandern zunehmend aus niedergelassenen Praxen ab. Mögliche Gründe: Gehalt, Führungsverhalten und Arbeitsklima, Arbeitszeiten, Weiterentwicklungsmöglichkeiten und Defizite in der Arbeits- und Praxisorganisation (88).
- Die Anteile von Wochenend- (9,7 %) und Schichtarbeit (6,8 %) von MFAs liegen deutlich unter anderen Berufsgruppen. (117)
Arbeitszufriedenheit hängt viel von Qualifikationsmöglichkeiten ab
Als „eine wichtige Stellschraube zur Verbesserung der Fachkräftesituation im Gesundheitswesen“ bezeichnet der Sachverständigenrat die Aus-, Fort- und Weiterbildung von MFAs (173ff). So soll die Ausbildungsordnung den aktuellen Erfordernissen wie Digitalisierung, (fachgruppen-)spezifisches Wissen, schulische Grundkenntnisse und Soft Skills besser Rechnung tragen. Zudem sollen spezifische soziale und emotionale Kompetenzen in Berufsschulen und Ausbildungsbetrieben gestärkt werden. Angesichts von 12.000 NäPas und 15.000 Praxismitarbeiterinnen mit der Zusatzbezeichnung VERAH (Stand 2021), die hausärztliche Praxen spürbar entlasten, begrüßt der SVR „die Entwicklung eines breit angelegten Fortbildungsportfolios für MFA“.
Sind Verantwortlichkeiten in Teams klar geregelt, ist die Arbeitszufriedenheit von MFAs höher. In größeren Versorgungseinrichtungen könnten geeignete MFAs als Teamleitung qualifiziert und benannt werden. Berufserfahrene MFAs sollten die Ausbilderbefähigung übertragen bekommen.
Lohnenswerte Lektüre
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege hat in seinem Gutachten 2024 insgesamt 660 Punkte aufgeführt. Er benennt strukturelle Defizite im deutschen Gesundheitssystem und sagt eins deutlich: Überall mehr Personal einzusetzen ist weder realistisch noch sinnvoll. Wie eine bedarfsgerechte Versorgung trotzdem gesichert und „die knappe und kostbare Ressource Fachkräfte“ gezielter und nachhaltiger eingesetzt werden kann, liest sich flüssig und ist gut verständlich.
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