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Der iFOBT und seine Abrechnung: So machen Sie alles richtig

Schon seit April 2017 steht der quantitative immunologische Test (iFOBT) zur Früherkennung von Darmkrebs gesetzlich Versicherten als Kassenleistung zur Verfügung. Trotzdem wirft seine Abrechnung immer wieder Fragen auf. Meist geht es darum, was passiert, wenn Patienten die Testbriefchen nicht zurückbringen, und wie das nun mit der Privatabrechnung des Tests geregelt ist.

So sind die Regelungen für GKV-Patienten

  • Der Test kann bei Patienten im Alter zwischen 50 und 55 Jahren jährlich durchgeführt werden.
  • Hausärzte können den iFOBT auch beim Check-up 35 an Patienten ab 50 Jahren ausgeben.
  • Ab 55 Jahren haben die Versicherten Anspruch auf bis zu zwei Früherkennungskoloskopien im Abstand von zehn Jahren oder alle zwei Jahre auf einen Test auf okkultes Blut im Stuhl.


Hausärzte, Chirurgen, Gynäkologen, Facharztinternisten, Hautärzte und Urologen rechnen den iFOBT als Früherkennungsuntersuchung auf ein kolorektales Karzinom über die GOP 01737 ab.

Die Leistung umfasst die Ausgabe, Rücknahme und Weiterleitung des Tests an das Fachlabor.

Was Sie bei der Abrechnung beachten sollten

  • Der Test wird von der Praxis mit der Laborüberweisung auf Muster 10 (Präventiv-Diagnose: Darmkrebsvorsorge, Auftrag: iFOBT) ans Fachlabor geschickt und dort ausgewertet.
  • Bringt der Patient das Teströhrchen nicht in die Praxis zurück, gibt es – anders als früher – keine Abrechnungsmöglichkeit. Denn ohne Weiterleitung des Teströhrchens zur Untersuchung ist der Leistungsinhalt der GOP 01737 nicht erfüllt.
  • Da die Untersuchungsmaterialien vom Fachlabor kostenlos zur Verfügung gestellt werden, gibt es auch keine Pauschalerstattung für die Sachkosten, die die Praxis abrechnen könnte.
  • Bei kurativer Indikation sind Ausgabe, Rücknahme und Weiterleitung in das Labor mit der Versichertenoder Grundpauschale abgegolten. Für diese Fälle kann also die GOP 01737 nicht abgerechnet werden.

 

GOPLeistungWert
01737

Ausgabe und Weiterleitung eines Stuhlprobenentnahmesystems gemäß Abschnitt D. III der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie,

inkl. Beratung

Obligater Leistungsinhalt

  • Ausgabe und Rücknahme des Stuhlprobenentnahmesystems,
  • Veranlassung der Untersuchung der Stuhlprobe auf okkultes Blut im Stuhl
57 P.
6,17 €

Bei Privatpatienten sieht die Sache so aus

Grundsätzlich stehen für sie auch andere Angebote zur Verfügung, etwa der Schebotest oder andere immunologische Tests. Wenn Sie den iFOBT auch an Privatpatienten ausgeben, halten Sie sich am besten an die Analogziffern der Bundesärztekammer für diesen Test. Damit vermeiden Sie Streichungen bzw. Nachfragen durch die Krankenversicherungen. Allerdings machen die meisten Praxen diese Untersuchung nicht selbst, sondern schicken sie ans Fachlabor weiter. Dann stellt auch das Labor die Rechnung an den Patienten.

 

GOÄ-Nr.LeistungWert 1,15-fach
A3735Immunologischer Stuhltest auf okkultes Blut (iFOBT),quantitativ10,05 €
A3736Immunologischer Stuhltest auf okkultes Blut entsprechend der G-BA-Richtlinie (iFOBT), qualitativ8,04 €

Hinweis:
Laut GOÄ auch vor dem 50. Geburtstag durchführbar. Bei Versicherten im Standard- und Basistarif entsprechend der G-BA-Richtlinie.

Dieser Beitrag stammt aus der aktuellen Ausgabe von Abrechnung Exakt.

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