| Magazin

Das nächste Gutachten stressfrei überstehen: 6 Tipps für die optimale Vorbereitung

Fordert die GKV ein Gutachten an, ist Aufregung vorprogrammiert: Der Patient ist verunsichert, die Praxis will alles richtig machen und man hat Sorge, dass der Gutachter ablehnt. Die Aufregung ist berechtigt. Gutachter entscheiden meist nach Aktenlage, manchmal ohne mit dem Behandler zu kommunizieren.

Schaffen Sie eine optimale Basis für das Gutachten, damit es unter Einbeziehung aller Fakten durchgeführt wird und im besten Fall positiv ausgeht. Mit den folgenden Tipps gelingt es Ihnen.  
 

6 Überlebenstipps fürs nächste Gutachten

1. Achten Sie auf die Richtlinien

Grundsätzlich gilt: Achten Sie im Vorfeld darauf, dass bei einem Antrag an die GKV die Richtlinien des Fachbereichs eingehalten werden.

2. Bereiten Sie Ihren Patienten vor und strahlen Sie Ruhe aus

Sobald klar ist, dass für eine Behandlung eine Genehmigung der GKV nötig ist, sollten Sie Ihren Patienten vorwarnen: „Ihre GKV wird möglicherweise ein Gutachten anfordern.“

Beauftragt die GKV tatsächlich einen Gutachter, stellen Sie es Ihrem Patienten als Zweitmeinung vor – eine legitime Prüfung, ob der Patient die GKV-Leistung beanspruchen darf oder nicht. Stellen Sie klar, dass Sie die Gutachtenerstellung unterstützen werden.

3. Sehen Sie das Gutachten als Hilfe

Mit einem Gutachten nutzt die GKV die Möglichkeit, Ihre Planung auf Richtlinienkonformität und auf fachliche Richtigkeit prüfen zu lassen. Sehen Sie das nicht als Nachteil, sondern als Bestätigung und im Falle einer Ablehnung als Chance zur Weiterentwicklung. Wichtig: Der Gutachter ist nicht Ihr Feind.

4. Handeln Sie zügig

Sobald eine GKV ein Gutachten beauftragt, reagieren Sie umgehend und stellen die benötigten Unterlagen zusammen.

5. Stellen Sie Informationen zur Verfügung

Der Gutachter kann nur mit den Unterlagen arbeiten, die er von der GKV bekommt. Benötigt er zusätzliche Informationen, wird er sich an Sie wenden. Unabhängig davon können aber auch Informationen wichtig sein, die aus den Unterlagen der GKV nicht ersichtlich sind. Daher ist es wichtig, dass Sie gut kommunizieren und alle Informationen zur Verfügung stehen, die für den Ausgang des Gutachtens von Bedeutung sind. Dazu gehören auch praxisinterne Unterlagen, die der GKV nicht vorliegen.

Achtung: Sie sind verpflichtet, dem Gutachter die gewünschten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, dennoch raten wir Ihnen, die Zustimmung des Patienten im Sinne einer Schweigepflichtentbindung einzuholen. Das gilt auch für Unterlagen, die Sie unaufgefordert einreichen. 

6. Tipptopp in den Versand

Ergänzen Sie alle Unterlagen mit einem Anschreiben an den Gutachter, in dem Sie die Umstände erläutern.

Wichtig: Achten Sie sorgfältig darauf, dass Ihre Unterlagen an den Gutachter in Ordnung sind. Sie sind ein Aushängeschild Ihrer Praxis und sollten perfekt in den Versand gehen.
 

So berechnen Sie Ihre Leistungen

Die Zusammenarbeit mit dem Gutachter müssen Sie nicht kostenfrei erbringen. Folgende Leistungen können Sie im Zusammenhang mit einem Gutachten berechnen:

  • Anforderung von Unterlagen durch den Gutachter: Portokosten
  • Zusätzliche Befundberichte, die der Gutachter benötigt: Ä 70 (7700), Ä 75 (7775) + Porto
  • Rücksprachen mit dem Gutachter: 181a (Konsil)
  • Zusätzliche Modelle für Gutachten/Zahnersatz durch den Gutachter: BEMA 7b

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden. 

Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!

Werden Sie zur Datenschutz­beauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!