Corona: Was jetzt wichtig ist
Omikron-Variante XBB.1.5 – was bisher bekannt ist
Die Omikron-Linie des Coronavirus hat bisher mehr als 650 Untervarianten hervorgebracht. Die meisten davon verdienen aber keine besondere Beobachtung. Eine neue Variante breitet sich seit Kurzem im Nordosten der USA und im Vereinigten Königreich jedoch außergewöhnlich schnell aus: XBB.1.5. Sie besitzt zwei Eigenschaften, mit denen sie trotz der recht hohen Immunität in der Bevölkerung erfolgreich ist: Sie kann bestehende Immunität recht stark umgehen und ist sehr infektiös. Es besteht zudem die Vermutung, dass die verfügbaren monoklonalen Antikörper zur Prävention und Therapie von schweren Verläufen bei XBB.1.5 weniger gut wirken.
Interessant ist auch die Entstehungsgeschichte der Variante. Sie hat sich nicht aus einer Variante weiterentwickelt, sondern ist aus der Kombination zweier BA.2-Varianten entstanden. Dass es sich um eine sogenannte Rekombinante handelt, wird durch den Buchstaben X angegeben. Experten haben schon länger erwartet, dass es zu solchen Rekombinationen kommen kann. In diesem Fall sorgte die Rekombination dafür, dass sich XBB.1.5 an die gute Immunitätslage in der Bevölkerung anpassen konnte und dabei hoch infektiös ist. Die Variante ist damit in der Lage, dominant zu werden und nun wieder mehr Menschen zu infizieren als bisher bekannte Varianten. XBB.1.5 verdrängt diese mit beeindruckender Geschwindigkeit. In den USA ist zu sehen, dass wieder mehr Menschen mit schweren Corona-Verläufen ins Krankenhaus kommen.
Ob XBB.1.5 insgesamt zu schwereren Krankheitsverläufen führt, ist noch nicht bekannt. Erste Studien zur Wirksamkeit der Impfungen deuten darauf hin, dass Menschen, die bivalente Booster-Impfstoffe erhalten haben, eine höhere neutralisierende Antikörper-Aktivität gegen alle Omikron-Varianten zeigen, also auch gegen XBB.1.5. Eine Auffrischungsimpfung mit diesen Impfstoffen ist deshalb weiterhin zu empfehlen, insbesondere für besonders gefährdete Gruppen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) äußerte sich in einem Interview zur Variante. Er hofft, dass sich XBB.1.5 in Deutschland erst im späten Winter oder im Frühjahr durchsetzt und so die aktuell angespannte Lage in Krankenhäusern und Arztpraxen nicht kurzfristig zusätzlich verschärft.
Testpflicht für Reisende aus China
Ab heute gilt auch in Deutschland: Wer aus China einreist, braucht einen negativen Corona-Test. Andere EU-Länder hatten die Testpflicht schon früher eingeführt, nun zieht Deutschland nach. Eine EU-einheitliche Regelung gibt es allerdings nicht, nur eine Empfehlung. Für die Einreise reicht ein negativer Antigen-Test, ein PCR-Test ist nicht zwingend. Für die Kontrolle sind die Fluggesellschaften zuständig.
Experten stellen sich jedoch die Frage, wie sinnvoll diese Pflicht ist. Dass in China neue gefährlichere Varianten entstehen könnten, die die bestehende Immunität umgehen könnten, erscheint recht unwahrscheinlich. Da die Impfquote in China niedriger ist, hat das Virus dort einen niedrigeren Druck, sich in Richtung Immunflucht zu entwickeln. Hingegen können in anderen Regionen der Welt mit höherer Durchimpfungsrate jederzeit Varianten entstehen, die besser an eine höhere Bevölkerungsimmunität angepasst sind, siehe XBB.1.5. Da keine generelle Testpflicht für Flugreisende im Gespräch ist, wird sich durch das alleinige Testen von Reisenden aus China wohl kaum eine Ausbreitung von potenteren Varianten hierzulande verhindern lassen.
Wichtig ist vor allem, konsequent und in großem Stil Virusproben zu sequenzieren und in internationalen Datenbanken zu überwachen. Und: Die Eindämmung des Virus in Deutschland nicht zu vernachlässigen.
Corona-Impfungen gehören ab dem 2. Quartal zur Regelversorgung
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen ist zum Jahreswechsel ausgelaufen. Dagegen gilt die aktuelle Corona-Impfverordnung länger als ursprünglich geplant, nämlich noch bis zum 7. April 2023. Auch sie hatte nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ursprünglich zum Jahreswechsel auslaufen sollen. Ärztevertretungen und Krankenkassen hatten jedoch mehr Zeit für notwendige Umstellungen im Praxisbetrieb gefordert.
Arztpraxen können Covid-Impfungen ab dem 2. Quartal im Rahmen der Regelversorgung anbieten. Noch bis zum Stichtag wird die Vergütung durch die aktuelle Impfverordnung geregelt, danach wie andere Schutzimpfungen auch. Das Honorar pro Impfung wird aber nach jetzigen Informationen gleich bleiben. Es liegt bei 28 Euro.
Im Zuge dessen rechnen Expertinnen damit, dass die STIKO die Impfempfehlungen für Corona-Schutzimpfungen verändern wird. Die bisherigen Empfehlungen beziehen sich auf eine pandemische Lage.
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