Corona: Neue Impfstoffe, neue Testverordnung, neue Erkenntnisse bei Schnelltests
Kombinationsimpfstoffe gegen BA.1-Variante zugelassen
Die beiden Impfstoff-Hersteller Biontech/Pfizer und Modern haben an die Omikron-Variante BA.1 angepasste Impfstoffe entwickelt. Sie wurden vor einigen Tagen von der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) zugelassen und sind ab sofort für eine Auffrischungsimpfung bestellbar. Ein Vial des Biontech-Impfstoffs enthält 6, ein Vial des Moderna-Impfstoffs 5 Dosen. Beide Impfstoffe werden als Fertiglösungen ausgeliefert.
Bei den Impfstoffen handelt es sich um sogenannte bivalente Impfstoffe, also Kombinationspräparate, die sowohl mRNA gegen das Spike-Protein des Ursprungs-Virus als auch gegen das bei der Omikron-Variante veränderte Spike-Protein enthalten. Der Impfstoff von Moderna (Spikevax) enthält je 25 µg mRNA gegen beide Spike-Proteine, der Impfstoff von Biontech (Comirnaty) je 15 µg gegen beide Spike-Proteine. Die Impfstoffe sind für Personen ab 12 Jahren zugelassen.
Daten aus den Zulassungsstudien lassen erkennen, dass die bivalenten Impfstoffe etwa doppelt so gut gegen die Omikron-Variante BA.1 wirken als herkömmliche Impfstoffe. Das liegt unter den Hoffnungen, die es hinsichtlich angepasster Impfstoffe gab.
Beide Unternehmen geben außerdem bekannt, dass ihre angepassten Impfstoffe auch die Antikörper-Titel gegen die Corona-Varianten BA.4 und BA.5 erhöhen, also den Virus-Varianten, die derzeit in Deutschland dominant sind. Speziell an diese Varianten angepasste Impfstoffe werden für den Herbst erwartet.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat angekündigt, zügig Empfehlungen für die Impfung mit an Omikron angepassten Impfstoffen zu veröffentlichen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) weist darauf hin, dass die Impfstoffe trotzdem ab sofort verimpft werden können.
Außerdem gibt es nun den ersten Totimpfstoff gegen das Sars-CoV-2-Virus. Die EU-Kommission hat den Impfstoff „Valneva“ für Personen zwischen 18 und 50 Jahren zugelassen. Er wurde nicht speziell für die Omikron-Variante entwickelt und kann für die Grundimmunisierung verwendet werden.
Offene Fragen zu den angepassten Impfstoffen
Die STIKO hatte erst kürzlich ihre Empfehlungen aktualisiert, wonach alle Menschen über 60 Jahre bei einer zweiten Auffrischungsimpfung nicht auf angepasste Impfstoffe warten sollten. Das Risiko für schwere Corona-Verläufe und Tod sinkt nach einer vierten Impfung für diese Altersgruppe deutlich.
Doch wie sollen sich jüngere und nicht vorerkrankte Menschen verhalten, die auf die angepassten Impfstoffe gewartet hatten? Durch Impfungen und Infektionen mit verschiedenen Virusvarianten in unterschiedlichen Kombinationen befinden sich die Immunsysteme sozusagen auf unterschiedlichen Lernkurven – abhängig vom Alter der Patienten und den Zeitpunkten, an denen sie Kontakt zu den unterschiedlichen Virus-Antigenen hatten.
Wissenschaftlerinnen diskutieren derzeit darüber, was das für die Auffrischungsimpfungen mit angepassten Impfstoffen bedeutet. Zur Zeit ist noch nicht geklärt, wie sich diese unterschiedlichen Vorprägungen des Immunsystems auswirken können. Dazu kommt, dass es Unsicherheiten darüber gibt, wie sehr bereits Geimpfte beziehungsweise Infizierte von kombinierten Impfstoffen profitieren. Diese Fragen lassen sich erst klären, wenn man Erfahrungen mit den Impfstoffen sammeln konnte.
Neue Testverordnung entlastet Arztpraxen und Testzentren
Seit Juli kosten Bürgertests 3 Euro – es sei denn eine der zahlreichen Ausnahmen greift. Lesen Sie dazu auch die Meldung vom 4. Juli 2022. Diese Testverordnung hatte für Aufruhr gesorgt, weil sie Testzentren und Arztpraxen abverlangte, zu prüfen, ob die zu testenden Personen von den zahlreichen Ausnahmeregelungen Gebrauch machen können. Zuletzt hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) deshalb eine Abrechnung der Bürgertests ausgesetzt.
Nun ist eine neue Testverordnung erschienen, die die tiefergehende Prüfung, ob die Selbstauskunft der Bürger richtig ist, in die Hand der Gesundheitsämter und des Robert-Koch-Instituts (RKI) legt. Die Abrechnungsstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen müssen demnach nur noch prüfen, ob die Bürgertests rechnerisch richtig abgerechnet werden, ob Formvorgaben eingehalten werden und ob die erforderlichen Angaben vollständig sind.
Schnelltests sind bei Omikron weniger zuverlässig
Eine kürzlich erschienene Studie, an der fast 27.000 Probanden teilnahmen, überprüfte durch Paralleltestungen die Zuverlässigkeit von Antigen-Schnelltests. Die Studie wurde von Wissenschaftlern aus Würzburg und Greifswald zwischen November 2020 und Januar 2022 durchgeführt und ist die weltweit größte ihrer Art.
Die Forscherinnen stellten fest, dass bei insgesamt 426 positiven PCR-Tests die Paralleltestung mit einem Schnelltest nur 164 positive Ergebnisse brachte. Damit zeigten die Schelltest nur in 38,5 Prozent der Fälle eine infizierte Person korrekt an. Bei der Omikron-Variante waren es sogar nur 33,7 Prozent. Beim Ursprungstyp des Coronavirus waren es noch knapp 43 Prozent gewesen.
Die Forscherinnen führen die abnehmende Sensitivität der Schnelltests darauf zurück, dass bei abnehmender Viruslast die Empfindlichkeit der Tests zurückgeht. Allerdings zeigte sich bei Omikron, dass die Tests gerade bei hoher Viruslast eine Infektion schlechter erkannten. Die Studie bestätigte damit die Ergebnisse von Laborstudien und wies den Effekt im klinischen Alltag nach.
Die Wissenschaftler weisen jedoch darauf hin, dass die Antigen-Schnelltests nach wie vor ein wichtiges Diagnose-Instrument für großflächige Screenings sind. Sie seien zwar kein Ersatz für PCR-Tests bei symptomatischen Personen, könnten aber Superspreader gut ausfindig machen und somit dazu beitragen, Infektionswellen einzudämmen. Man müsse aber beachten, dass ein negatives Testergebnis weniger Aussagekraft hat, als gemeinhin gerne angenommen wird.
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