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CAD/CAM – die digitale Welt in Ihrer Praxis

Digitale Abformungen und Datenerfassungen haben sich in Zahnarztpraxen etabliert. Auf Fachmessen können Sie sich von den enormen Möglichkeiten und der therapeutischen Vielfalt moderner Scanner überzeugen. Leider steht CAD gesetzlich Versicherten bisher nur eingeschränkt zur Verfügung. Das sollte Sie aber vom Einsatz dieser modernen Technologie nicht abhalten.

Für gesetzlich Versicherte ist die digitale Abformung (noch) keine Kassenleistung. Es gibt dafür weder BEMA-Positionen noch zahntechnische Abrechnungspositionen. Das ist schade, denn die Technik ist seit vielen Jahren auf dem Markt und könnte der GKV einiges an Kosten ersparen. Nur in der Kieferorthopädie lässt die GKV digitale Abformungen zu.

 

Ausnahme Kfo: Digitale Abformung ist Kassenleistung

In der Kieferorthopädie ist die digitale Abformung mit der Auswertung via BEMA angekommen. Das ist kurios, denn normalerweise gehört die Kieferorthopädie in Sachen Abrechnung nicht zu den Trendsettern. Trotzdem wurde im neuen Formular für die Vereinbarung von Mehr-/Zusatz- und/oder anderen Leistungen im Zusammenhang mit einem Kfo-Plan die Möglichkeit der digitalen Abformung aufgegriffen. Die digitale Abformung steht Ihnen hier zur Verfügung als

  • Mehrleistung (GOZ 0065 minus BEMA 7a) oder als 
  • Zusatzleistung (über die BEMA 7a hinausgehende zusätzliche Diagnostik) oder als
  • andere Leistung (z. B. Geräteherstellung). 

     

Achtung: Es gibt auch hier keinen Zugriff auf die BEL II. 

 

Unterschiede in den KV-Bereichen

Einige KZV-Bereiche tun sich mit der digitalen Abformung noch schwer. Für Schienen ist es im Moment kaum möglich, sie in die GKV-Leistung zu integrieren. Bei Zahnersatz wird die Versorgung bei Verwendung der digitalen Abformung gleichartig. Für Härtefallpatienten entfällt diese Möglichkeit deshalb in der Regel. Bitten Sie am besten vor einer digitalen Abformung Ihre KV um eine Einschätzung.

 

CAD/CAM bereichert Ihren Praxisalltag

CAD/CAM bietet Ihnen über den Einsatz in der Kfo, der Schienentherapie und beim Zahnersatz noch weitere interessante Anwendungsgebiete. Die Anschaffung eines Scanners kann Ihren Praxisalltag in folgenden Bereichen erleichtern:

  • Erfassung der Befunde für Karieserkennung für die BEMA 01 (bzw. GOZ 0010) zur gemeinsamen Besprechung und verbesserten Dokumentation,
  • Erfassung für die Herstellung diagnostischer Daten,
  • Erfassung für die Herstellung von zahntechnischen Werkstücken (z. B. Inlays, Teilkronen, Kronen, Zahnersatz, Interimsersatz, Schienen, Lückenhalter o. Ä.).

     

Wichtig: Digitale Abformungen sind delegierbar. Eine gut geschulte ZFA kann sie schnell und sicher erledigen (Hersteller bieten hierfür Schulungen an). 

 

Schnellere Therapie durch CAD/CAM

Einige Arbeitsschritte lassen sich durch CAD/CAM enorm beschleunigen. Der digitale Workflow erspart Transportwege und sorgt für eine sofortige Datenübertragung. Sie müssen also weder auf den Abholdienst der Zahntechnik warten noch Abformungen so verpacken, dass sie sich nicht verziehen. Im Scan können Sie sofort erkennen, ob die digitale Abformung verwertbar ist – bei klassischen Abformungen erkennt man dies erst nach dem Ausgießen. 

 

Checkliste: CAD-Ausstattung regelmäßig überprüfen

Achten Sie darauf, dass alle für CAD/CAM benötigten Zubehörteile in einwandfreiem Zustand sind und jeder Scan gut vorbereitet wird. Diese Schritte helfen Ihnen:

  • Auf den Akkustand der aufladbaren Teile achten, damit sie im Sprechzimmer sofort einsatzfähig sind.
  • Vor jeder Behandlung einen Funktionstest durchführen.
  • Auf einwandfreie Datenträger achten.
  • Patientendaten im Vorfeld erfassen, damit im Sprechzimmer sofort mit dem Scan gestartet werden kann. 
  • Arbeitsschritte des Scans erläutern, insbesondere für Patientinnen/Patienten, die mit dem Vorgang noch nicht vertraut sind.
  • Beschädigte Teile des Scanners sofort nachbestellen.
  • Haft-/Kontrastmittel rechtzeitig nachbestellen.

     

Sofortversorgung dank CAD/CAM 

Manche Praxen bieten mithilfe von CAD/CAM Sofortversorgungen mit Kronen/Teilkronen/Veneers und Inlays. Patientinnen und Patienten erhalten beim ersten Termin bereits ihre Versorgung. Provisorische Versorgungen und eine erneute Terminvergabe sind damit obsolet.  

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