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Bonusheft Zahnarzt: Motivieren Sie Risikopatienten zur Vorsorge

Vorsorgeuntersuchungen und der Eintrag ins Bonusheft sind auch während der Corona-Krise nicht aufgehoben. Gerade Risikopatienten sind aber verunsichert und sagen Termine ab. Kommen Sie Ihren Patienten entgegen und sichern Sie ihnen den Eintrag ins Bonusheft.

Jetzt Patienten für das 2. Halbjahr motivieren

In Sachen Bonusheft ist das Jahr 2020 ein Jahr wie jedes andere: Der Eintrag ins Bonusheft muss erfolgen, ansonsten riskiert der Patient später Abschläge bei der Kostenerstattung für Zahnersatz. Motivieren Sie mit guter Aufklärung Ihre Patienten dazu, im zweiten Halbjahr zur Vorsorgeuntersuchung zu kommen. Viele wissen gar nicht, dass sie mit fehlenden Stempeln den Bonus für Zahnersatz riskieren.

Kommen Sie Risikopatienten entgegen

Gerade Patienten aus Risikogruppen haben sich seit Ausbruch der Pandemie aus Angst vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 zurückgezogen . Wollen Patienten aufgrund der Situation nicht zur Vorsorgeuntersuchung kommen, klären Sie über die Bedeutung des Bonushefts auf und räumen Sie Ängste aus.

  • Weisen Sie jeden betroffenen Patienten auf die Sicherheit in Ihrer Praxis hin. Vermitteln Sie gleichzeitig Verständnis und erklären Sie, wie wichtig Vorsorge ist.
  • Bieten Sie Kompromisse an (Hausbesuch oder gesonderte Termine mit hohem Schutzangebot).

 

Wichtig: Dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen für den Patienten, damit Sie sie auch gegenüber der GKV nachweisen können.

Neu ab Herbst 2020: Ein Eintrag darf fehlen

Unabhängig von der Corona-Pandemie, aber dafür jetzt umso wichtiger: Ab Herbst führt ein fehlender Eintrag in einem ansonsten lückenlosen Bonusheft nicht mehr zu einer Bonuskürzung. Aufgrund der aktuellen Situation werden die gesetzlichen Krankenkassen sicher ohnehin kulant sein und auch Einträge wie „Beratung (Ä1)“ akzeptieren. Dies sollte jedoch die Ausnahme bleiben. Versuchen Sie lieber, Ihre Patienten zur Vorsorge zu motivieren.

BZÄK bestätigt: Zahnarztpraxen leisten gute, sichere Arbeit

Die BZÄK bestätigt: Dank hoher Hygienestandards sind alle zahnärztlichen Behandlungen möglich. Nach den derzeitigen Erkenntnissen tragen Behandlungen in Zahnarztpraxen nicht zu erhöhten Covid-19-Infektionen bei.

Trotz anfänglicher Unsicherheiten und zu wenig Schutzausrüstung haben Sie und Ihre Kolleginnen in den Zahnarztpraxen aus der Not eine Tugend gemacht und soweit es ging weiter behandelt. Viele Zahnarztpraxen können deshalb weiterhin ein gutes und vor allen Dingen sicheres Behandlungsspektrum anbieten.

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