| Magazin

Bestellen Sie spätestens jetzt den E-Arztausweis für Ihre Praxis

Monate- und sogar jahrelang schien die elektronische Patientenakte (ePA) ganz weit weg zu sein. Doch bald steht der 1. Juli 2021 vor der Tür. Dann können Patienten deutschlandweit darauf bestehen, ihre Befunde digital von Ihnen zu bekommen. Praxen, denen bis zu diesem Stichtag die technischen Komponenten fehlen, droht eine Honorarkürzung um ein Prozent.

Zwischenzeitig machte es den Eindruck, als werde die ePA-Technik sowieso nicht bis zum 1. Juli 2021 fertig. Doch nun ist Eile geboten. Denn die notwendigen Updates für die ePA-Konnektoren könnten fristgerecht zugelassen werden. Damit ist die gematik GmbH beauftragt. Sie soll die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens durch eine Telematikinfrastruktur (TI) sicherstellen.

Nun hat die gematik signalisiert, dass das sogenannte PTV4-Upgrade für alle drei Konnektoren, die für die ePA zur Wahl stehen, pünktlich zugelassen werden könnte. Das gilt für die Hersteller secunet, CompuGroupMedical (CGM) und RISE. Auch die ePA-Praxissoftware könnte rechtzeitig mit dem Quartals-Update kommen.

Jeder Arzt braucht einen E-Arztausweis

Warum ist das für Ihre Praxis so wichtig? Ganz einfach: Weil Ihre Praxis verpflichtet ist, die Befüllung der ePA vom 1. Juli an anzubieten. Irgendwann wird der erste Patient Sie bitten, ein Röntgenbild, einen Laborbericht oder einen Befund in seiner ePA hochzuladen. Arztpraxen müssen sich daher bis zum 1. Juli die technischen Komponenten für die ePA besorgen.

Um auf die ePA zuzugreifen, brauchen Ärzte einen E-Arztausweis (bzw. eHBA wie E-Heilberufsausweis). Der muss vor dem 1. Juli verbindlich bei der zuständigen Landesärztekammer bestellt werden. Wie er aussieht und wie Sie ihn bekommen, erfahren Sie beim Antragsportal.

Zwar haben schon viele Ärzte ihren eHBA bestellt, doch wegen des hohen Andrangs gab es einen Rückstau. Bis Mitte Mai hatten offenbar erst 30 % der niedergelassenen Ärzte ihren Ausweis, der einem Personalausweis ähnelt, vorliegen. Nun soll es auch dabei vorangehen. Sollte Ihre Praxis also noch keinen eHBA beantragt haben, wird es höchste Zeit. Denn es drohen pauschale Honorarkürzungen. Nur wenn der Arzt den Ausweis unverschuldet nicht bis zum 1. Juli beantragen konnte, wird er von Sanktionen befreit.

Bald kommen eAU und E-Rezept

Die Digitalisierung wird die Arztpraxen in den kommenden Monaten stark verändern. Davon dürften auch viele Patienten überrascht sein. Schon im Oktober folgt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Das E-Rezept ist für Januar 2022 geplant. Patienten können dann entscheiden, ob sie ihr E-Rezept per Smartphone und einer sicheren E-Rezept-App verwalten und digital an die gewünschte Apotheke ihrer Wahl senden wollen. Eine andere Möglichkeit ist, dass Sie den Patienten die für die Einlösung des E-Rezepts erforderlichen Zugangsdaten auf Papier ausdrucken. Prüfen Sie daher rechtzeitig, ob Ihr Praxisdrucker den Anforderungen einer eAU und eines E-Rezepts genügt.

© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!

Qualitätsmanagement

Werden Sie zur Qualitäts­management­beauftragten und machen Sie Ihre Praxis effizienter – flexibel neben dem Beruf!