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BEMA und GOZ vergleichen – Honorar nachhaltig verbessern

Die GOZ hinkt dem BEMA hinterher. Das liegt daran, dass der GOZ-Punktwert seit Jahrzehnten nicht angepasst wurde, der BEMA dagegen regelmäßig. Mit Faktor 2,3 liegt die GOZ-Honorierung mittlerweile oft weit unter BEMA. Es ergibt also Sinn, BEMA und GOZ zu vergleichen und Faktorerhöhungen vorzunehmen. Wir zeigen Ihnen am Beispiel PSI, wie Sie Ihr GOZ-Honorar verbessern und wie Ihre Praxis vom Vergleich der beiden Gebührenkataloge profitiert.

BEMA und GOZ vergleichen? Unbedingt! Wir zeigen Ihnen am Beispiel der PSI-Erhebung, wie Sie vorgehen.
 

PSI: Mit Faktor 2,3 nur knapp über BEMA

Mit Faktor 2,3, zusätzlichen Beratungen und Befundausdruck liegt das GOZ-Honorar für den PSI nur geringfügig über dem des BEMA. Dazu müssen aber Ä1 und Ä70 berechnet werden. Verzichten Patient oder Praxis auf den PSI-Befundausdruck nach GOZ 4005, liegt die Vergütung der GOZ sogar unter der des BEMA:

  • BEMA:                43 € (01: 22,00 €, 8: 7,00 €, 04: 14,00 €, inkl. Befundaufklärung)
  • GOZ (F 2,3):       45,84 € (0010: 12,94 €, 0070: 6,47 €, 4005: 10,35 €, Ä1: 10,72 €, Ä70: 5,36 €, Befundausdruck PSI)

 

Fast 60 € für PSI: So gelingt die Faktorerhöhung

Sie können Ihr GOZ-Honorar für den PSI deutlich verbessern, wenn Sie die Faktoren für die einzelnen Positionen anheben:

GOZ 0010           F: 3,0     Honorar: 16,87 €

Begründung: Besondere Umstände wegen hoher Sensibilität, multimobiler Zunge und umfassender festsitzender Rekonstruktion

GOZ 0070           F: 3,5     Honorar: 9,84 €

Begründung: Besondere Umstände und hoher Zeitaufwand wegen vorhandenem festsitzendem Zahnersatz und verzögerter Reaktion sowie sehr vorsichtigen Vorgehens bei bestehender hoher Sensibilität der natürlichen Restzähne

GOZ 4005           F: 3,5     Honorar: 15,75 €

Begründung: Erheblicher Zeitaufwand und besondere Umstände wegen schwieriger Messung an vorhandener Rekonstruktion und Restauration sowie erschwerter Zugang wegen Zahnkippung

GOÄ Ä1               F: 3,5     Honorar: 16,32 €

Begründung: Hoher Zeitaufwand wegen umfassender Befundauswertung und Diagnostik*, Darstellung der Therapiemöglichkeiten*, Erläuterung der Prognose* und Erläuterung der Folgen der Unterlassung*

Gesamthonorar: 58,78 €


*Hiermit nutzen Sie für Ihre Begründung die Vorgaben und Inhalte des PatRechteG.
 

In 6 Schritten BEMA und GOZ vergleichen

Gehen Sie beim Vergleich von BEMA und GOZ wie folgt vor:

  1. Erstellen Sie eine Übersicht über die gängigen Berechnungen in Ihrer Praxis (z. B. übliche Untersuchung, übliche Füllung, übliche Extraktion).
  2. Vergleichen Sie die relevanten BEMA- und GOZ-Positionen und achten Sie auf zusätzliche Berechnungsmöglichkeiten in der GOZ.
  3. Denken Sie an Positionen, die es im BEMA nicht gibt (z. B. Ä4 oder die analoge Berechnung).
  4. Ermitteln Sie das jeweilige Honorar und vergleichen Sie.
  5. Prüfen Sie: Haben Sie GOZ-Begleitleistungen wie Ä1, Ä5, Zuschläge usw. berücksichtigt?
  6. Stimmt alles, nutzen Sie die Faktoranpassung als Stellschraube, sofern Sie die Erhöhung glaubwürdig begründen können.

 

Nutzen Sie das PatRechteG für Ihre Begründung

Nutzen Sie bei Ä1, Ä3, Ä5 und Ä4 die Vorgaben des Patientenrechtegesetzes für Ihre Begründung der Faktorerhöhung:

  • Befundaufklärung
  • Therapie- und alternative Therapieaufklärung
  • Behandlungsablauf
  • Prognose
  • Risiken
  • Folgen der Unterlassung

 

Gehen Sie mit dem Faktor auch mal unter 2,3

Eine Faktorsenkung ist zum Beispiel bei GOÄ-Positionen sinnvoll, die im BEMA nicht angesetzt werden können. Außerdem können Sie den Faktor bei geringem Aufwand absenken wie § 5 GOZ dies fordert. Oft bleiben Sie trotz der Absenkung über BEMA-Niveau.

Beispiel: Untersuchung eines dementen Patienten und Beratung der Ehefrau

BEMA:

Beratung Patient/Ehefrau

Ä1

10 €

Kleine Untersuchung, Behandlung Druckstelle mit anhaftender Salbe

Mu

9,00 €

Gesamt

 

19 €

GOZ:

Beratung Patient (F: 1,5)

Ä1

6,99 €

Beratung Ehefrau

Ä4

29,49 €

Kleine Untersuchung (F: 2,0):

Ä5

9,33 €

Behandlung Druckstelle mit anhaftender Salbe (F: 2,0)

4020

5,06 €

Gesamt

 

50,87 €

 

Achtung: Berücksichtigen Sie die Ausgestaltung der Positionen

Nicht alle BEMA-Positionen lassen sich 1:1 mit GOZ-Positionen vergleichen. Vergleichen Sie deshalb nicht nur die Zahlen.

Beispiel: Die BEMA 01 bringt ein Honorar von ca. 22,00 €. In der GOZ kommen Sie auch mit Faktor 3,5 nur auf 19,68 €. Allerdings schließt BEMA 01 eine Beratung ein, die GOZ nicht.

 

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