Aufbaufüllungen: Abrechnungsfehler vermeiden
BEMA 13 a/b: Plastische einfache Materialien
Für gesetzlich Versicherte sind plastische einfache Materialien das Mittel der Wahl. Die BEMA 13 a/b enthält viele Leistungen: Präparieren einer Kavität, Füllen mit plastischem Füllmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder die Benutzung anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung und Polieren.
Zusätzliche bMF
Im Rahmen der Sachleistung dürfen Sie eine zusätzliche BEMA bMF abrechnen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Separieren,
- Beseitigen störenden Zahnfleisches,
- Anlegen von Spanngummi,
- Stillung einer übermäßigen Papillenblutung.
Wichtig: Dokumentieren Sie den Grund für die Berechnung der bMF gut. Die Angabe des Grundes reicht nicht aus. Sie müssen auch die Maßnahmen dokumentieren, z. B. „Stillung übermäßigen Blutung mit …“
Sie wenden die Aufbaufüllung sofort mit der Diagnostik „Kronenindikation/Indikation Brückenpfeiler“ an.
Achtung: Keine MKV mit BEMA 13 a/b und GOZ 2180
Eine Mehrkostenvereinbarung nach § 28 Abs. 2 Satz 2 SGB V mit GOZ 2180 und Abzug 13 a/b ist nicht möglich. Beide Positionen beschreiben die gleiche Leistung. Zudem ist ein Abzug der BEMA-Leistung kaum möglich, weil die GOZ 2180 weit unter BEMA bewertet ist.
GOZ 2180: Plastische Aufbaufüllung
Auch privat Versicherte können eine einfache plastische Füllung erhalten. Die GOZ 2180 ist allerdings sehr schlecht bewertet und wird als adhoc-Füllung in der Präparationssitzung angewendet. Sie können die GOZ 2180 aufwerten, in dem Sie folgende Leistungen zusätzlich berechnen:
- Die Verwendung einer Formgebungshilfe berechnen Sie mit GOZ 2030.
- Wird die plastische Füllung adhäsiv befestigt, berechnen Sie die GOZ 2197.
- Wollen Sie die Reaktion des Zahnes abwarten und legen deshalb im Vorfeld eine Füllung, können Sie auf die GOZ 2050–2120 (je nach Füllungsart) zugreifen, auch wenn es eine Kronen-/Brückenankerversorgung werden könnte. Anders als bei gesetzlich Versicherten zählt hier der Zeitpunkt, nicht die Diagnostik „Kronenindikation“. Mit Blick auf die unterirdische Honorierung der GOZ 2180 ist das ein wichtiger Aspekt.
Hochwertige Aufbaufüllung
Bei einer hochwertigen Restauration mit Kompositmaterialien in Mehrschichttechnik zur Aufnahme einer Krone gilt:
- Gesetzlich Versicherte können mittels Mehrkostenvereinbarung nach § 28 Abs. 2 Satz 2 SGB V einen Zuschuss in Höhe der BEMA-Sachleistung 13 a/b erhalten.
- Die Berechnung der Leistung erfolgt als analoge Berechnung nach § 6 Abs. 1 GOZ. Die adhäsive Befestigung können Sie einbeziehen oder auch nicht:
- xxxx a Restauration mit Kompositmaterialien in Mehrschichttechnik zur Aufnahme einer Krone, inkl. adhäsiver Befestigung
- xxxx a Restauration mit Kompositmaterialien in Mehrschichttechnik zur Aufnahme einer Krone + GOZ 2197 adhäsive Befestigung
Für die analoge Kalkulation steht Ihnen die GOZ zur Verfügung. Den Aufwand für diese aufwendige Mehrschichtrekonstruktion können Sie realistisch in die Kalkulation einbeziehen. Viele Zahnarztpraxen verwenden dazu die Inlaypositionen der GOZ bis hin zur Position der Teilkrone.
© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden.
Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!
Werden Sie zur Datenschutzbeauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!