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Antikorruptionsgesetz: Was alle im Team unbedingt wissen sollten

Angehörige eines Heilberufs machen sich laut Antikorruptionsgesetz strafbar, wenn sie für sich oder einen Dritten einen Vorteil als Gegenleistung dafür fordern, dass sie einen Patienten gegenüber anderen bevorzugen. Dasselbe gilt, wenn sie sich einen solchen Vorteil versprechen lassen oder auch nur entgegennehmen. Geldfluss und Vorteilsversprechen können in folgenden Situationen vorkommen:

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