Alles Wichtige zur elektronischen Krankschreibung eAU
Am 1. Juli 2022 endet die Übergangsfrist zur Umstellung auf die eAU
Die meisten Arztpraxen haben inzwischen die technischen Voraussetzungen geschaffen, um die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkassen zu übermitteln: 75 % der ambulant arbeitenden Ärzte haben einen elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) und fast 63.000 Praxen eine KIM-Adresse. KIM ist der in der TI enthaltene Kommunikationskanal zwischen allen an die TI angeschlossenen Stellen. Hierüber soll ein sicherer Austausch von Informationen möglich sein, ähnlich wie bei einem Messenger-Dienst.
Der GKV-Spitzenverband der Krankenkassen sagte der Ärzte-Zeitung, dass die Rechtslage eindeutig sei: „Rechtlich müssen alle Ärztinnen und Ärzte bis 1. Juli 2022 eAU-fähig sein, gesonderte Regelungen sind nicht mehr vorgesehen. In Störfällen ist nur noch die Nutzung der Stylesheets zugelassen“. Krankschreibungen sollen mit Ablauf der Übergangsfrist über den KIM-Dienst an die Krankenkassen übermittelt werden. Die KIM-Adressen der Krankenkassen sind im Verzeichnisdienst hinterlegt. Die Arbeitgeber der krankgeschriebenen Versicherten sollen dann ab 1. Januar 2023 durch die Krankenkassen elektronisch informiert werden. Dazu leiten sie die eAU ohne Diagnose-Angabe an die Arbeitgeber weiter.
Arztpraxen können die für die eAU nötige digitale Signatur entweder über die Einstellung Stapelsignatur oder Komfortsignator organisieren. So ersparen sie sich das aufwändige und zeitraubende einzelne Signieren, für das jedes Mal eine PIN eingegeben werden muss.
Praxen, die bisher nicht an die TI angeschlossen sind, haben wohl vorerst keine Sanktionen zu befürchten, wenn sie nicht am elektronischen Verfahren über die TI teilnehmen. Das bestätigte auch die zuständige Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium Susanne Ozegowski. Ein Sprecher der GKV-Spitzenverbandes wies aber darauf hin, dass die Krankenkassen sicherstellen müssen, dass Arbeitgeber elektronisch informiert werden können. Welche Maßnahmen die Krankenkassen ergreifen, ist im Moment aber noch unklar.
Praxen ohne TI können ein Stylesheet nutzen
Praxen, die technisch nicht in der Lage sind, die eAU zu nutzen, können, wenn Muster 1 zur Neige geht, ein Stylesheet nutzen. Alle dafür nötigen Daten liegen in der Praxissoftware bzw. in der Arztpraxis vor.
Das Stylesheet ist eine Formatvorlage, die auf Blankopapier ausgedruckt werden kann. Der Ausdruck enthält einen Barcode, den die Krankenkasse einscannen kann, um eine eAU zu erzeugen. Dazu muss in der Praxissoftware der Schalter „eAU nutzen“ auf „ja“ eingestellt werden. Ist in der Praxis kein TI-Anschluss oder KIM vorhanden, druckt die Software automatisch das Stylesheet aus. Dieses Verfahren funktioniert aber nicht mit einem Nadeldrucker.
Bereitschaft der Ärzte zur Nutzung ist größer als angenommen
Der Chef des Hausärzteverbandes Ulrich Weigeldt wies auf dem Hauptstadtkongress in Berlin darauf hin, dass die Bereitschaft zur Digitalisierung bei Praxisärzten größer sei, als es oft den Anschein hat. Er distanzierte sich damit von der Boykott-Haltung anderer Ärzte-Organisationen, die immer wieder für Schlagzeilen sorgt – zuletzt beim Widerstand gegen das elektronische Rezept.
Weigelt sieht besonders die Rolle der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und der regionalen Kassenvereinigungen kritisch. Sie drohten zuletzt mit einer Komplettverweigerung des eRezepts und forderten finanzielle Anreize für teilnehmende Praxen. Zuvor hatten die KVen bereits bei der elektronischen Patientenakte (ePA) und eben auch bei der eAU mit Widerstand und Kritik reagiert. Weigeldt sieht darin auch eine Taktik der Funktionäre, um wiedergewählt zu werden.
Dabei sei vieles schon auf den Weg gebracht, so Weigeldt. Es ginge jetzt darum, einfach anzufangen. Die Digitalisierung gelinge aber nur, wenn nicht mit Druck gearbeitet würde. Die freiwillige Beteiligung der Praxisärzte sei der bessere Weg. Voraussetzung dafür sei aber, dass die Technik und die Tools funktionierten. Er sieht deshalb die Softwarehersteller in der Verantwortung.
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