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Akupunkturbehandlungen in der Hausarztpraxis: Das sollten Sie über die Abrechnung nach GOÄ wissen
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In der GOÄ stehen für die Akupunktur ebenfalls zwei Abrechnungsziffern zur Verfügung. Allerdings gibt es für sie anders als im EBM keine Mengenbeschränkungen, weder auf den Krankheitsfall noch auf eine Höchstzahl von Sitzungen bezogen. Sie können die Leistungen also so oft abrechnen, wie Sie sie erbringen.
Den ganzen Beitrag lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von MFA exklusiv.
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