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Akupunkturbehandlungen in der Hausarztpraxis: Das sollten Sie über die Abrechnung nach GOÄ wissen

Während bei gesetzlich Krankenversicherten die Akupunktur auf bestimmte Diagnosen und Indikationsgebiete begrenzt ist, bietet die GOÄ mehr Freiraum in der Abrechnung. Anders als im EBM ist ein bestimmter Qualifikationsnachweis für die Privatbehandlung nicht vorgeschrieben, wobei die fachliche Qualifikation dennoch gegeben sein muss. Eine Zusatzqualifikation/Zertifizie-rung durch anerkannte Stellen ist ratsam.

In der GOÄ stehen für die Akupunktur ebenfalls zwei Abrechnungsziffern zur Verfügung. Allerdings gibt es für sie anders als im EBM keine Mengenbeschränkungen, weder auf den Krankheitsfall noch auf eine Höchstzahl von Sitzungen bezogen. Sie können die Leistungen also so oft abrechnen, wie Sie sie erbringen.

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