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Aktuelle Entwicklungen zum Thema Schwangerschaft

Eine Gesetzänderung gesteht Schwangeren, die eine Fehlgeburt erleiden, nun früher das Recht auf Mutterschutz zu. Fast zeitgleich scheiterte vorerst der Versuch, Abtreibungen weiter zu legalisieren. Diese und weitere News können auch für hausärztliche Praxen interessant sein.

Von einer sogenannten „späten Fehlgeburt“ spricht man, wenn diese zwischen der 12. und der 22. Schwangerschaftswoche auftritt. Bisher haben die Betroffenen keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz oder Krankschreibung. Bundestag und Bundesrat haben nun eine Gesetzesanpassung verabschiedet, die genau das ändert. Ab Juni 2025 soll folgende Staffelung gelten:

  • Ab der 13. Schwangerschaftswoche 2 Wochen Mutterschutz
  • Ab der 17. Schwangerschaftswoche 6 Wochen Mutterschutz
  • Ab der 20. Schwangerschaftswoche 8 Wochen Mutterschutz (übliche Dauer bei pünktlichen Geburten lebender Kinder)
     

Fehlgeburten nach der 24. Schwangerschaftswoche gelten als Totgeburt. Für diese gilt bereits die allgemeine Schutzfrist für die Betroffenen. 
 

Vorsicht bei Schwangerschaftsdiabetes

Ein Risikofaktor für eine Fehl- oder Frühgeburt ist u. a. Gestationsdiabetes. Dieser wird mittlerweile bei jeder zehnten Schwangeren in Deutschland beobachtet. Als Hauptgrund für die steigenden Zahlen steht Übergewicht im Verdacht. Das bedeutet nicht nur für das Ungeborene ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, sondern auch für die Mütter. Entwickeln sie Schwangerschaftsdiabetes, steigt das Risiko, später an Typ-2-Diabetes zu erkranken. Daher sprechen sich jeweils die deutsche und die österreichische Diabetesgesellschaft für frühe Testungen aus, insbesondere bei Prädiabetes oder Adipositas. Auch nach der Geburt sollte bei die Betroffenen regelmäßig der Blutzuckerwert getestet werden. Sie sollten zudem auf das Rauchen verzichten und Übergewicht vermeiden.
 

Vegan = gesund?

Wie gesund ist es für Mutter und Kind, in der Schwangerschaft auf tierische Lebensmittel zu verzichten? Mit dieser Frage beschäftigt sich eine dänische Beobachtungsstudie. Dafür berichteten 66.700 Schwangere in der jeweils 25. Schwangerschaftswoche über ihre Ernährungsgewohnheiten. In der 30. Schwangerschaftswoche wurden sie daraufhin einer der folgenden Gruppen zugeteilt: Semi-Vegetarierinnen, die Fisch und Geflügel verzehren (1,0 %), Ovo-Lacto-Vegetarierinnen, die kein Fleisch und Fisch, aber Eier und Milchprodukte essen (0,3 %), Veganerinnen (0,03 %) und Frauen ohne Ernährungseinschränkung (98,7 %).

Es stellte sich heraus, dass die Veganerinnen ein höheres Risiko hatten, eine Präeklampsie zu entwickeln. Zudem kamen die Babys mit einem durchschnittlich geringeren Geburtsgewicht zur Welt. Die Forschenden sehen die geringe Proteinzufuhr als eine mögliche Ursache. Da nur eine sehr kleine Gruppe veganer Schwangerer beobachtet werden konnte, kann man diese derzeit nicht auf alle Veganerinnen übertragen.
 

Legalisierung von Abtreibungen gescheitert

Während der Schutz von Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, ausgedehnt wird, ist der Vorstoß, Abtreibung in Deutschland weiter zu legalisieren, gescheitert. Der Rechtsausschuss des Bundestags entschied, keine Abstimmung über den entsprechenden Gesetzentwurf im Bundestag stattfinden zu lassen. Im Herbst vergangenen Jahres hatten 328 Bundestagsabgeordnete den Gruppenantrag eingereicht. Darin fordern sie, Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche straffrei zu ermöglichen. Hintergrund ist der, dass bislang eine Abtreibung in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig ist. Sie bleiben jedoch straffrei, wenn die Frau sich zuvor bei speziellen Einrichtungen beraten lässt, bei medizinischen Gründen oder nach einer Vergewaltigung. Wie üblich bei dem Thema Abtreibung gab es auch diesmal wieder heftige Diskussionen. Befürworter des Antrags sind für mehr Autonomie und Selbstbestimmung der schwangeren Frauen. Gegner befürchten die Überschreitung ethischer Grenzen. 

 

MT

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