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Wie Sie telemedizinische Leistungen bei Privatpatienten abrechnen können

Da die „neue GOÄ“ immer noch aussteht, der Gesetzgeber aber die Digitalisierung des Gesundheitswesens und damit auch die Telemedizin vorantreibt, hat der Vorstand der Bundesärztekammer eine Reihe von Abrechnungsempfehlungen beschlossen. Sie gelten bis zum Inkrafttreten der neuen GOÄ. Das sind die „Telemedizin-Ziffern“ im Überblick.

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