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Wie Sie Ihre Daten DSGVO-konform löschen

Die Datenschutzbestimmungen fordern nicht nur dazu auf, möglichst wenig Daten zu erheben (Grundsatz der Datensparsamkeit), sondern räumen Personen auch ein „Recht auf Vergessenwerden“ ein. Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass „die betroffene Person das Recht hat, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden […]“. Was verbirgt sich hinter dieser sperrigen Formulierung?

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