Wie läuft eigentlich eine Begehung nach dem Infektionsschutzgesetz ab?
Für die Prüfung sind das Gesundheitsamt oder das Regierungspräsidium beziehungsweise das Gewerbeaufsichtsamt oder das Eichamt zuständig.
So läuft eine Begehung des Gesundheitsamtes ab:
Grundsätzlich kann jede Zahnarztpraxis jederzeit vom Gesundheitsamt daraufhin überprüft werden, ob alle Hygienevorschriften ordnungsgemäß eingehalten werden. Schwerpunktmäßig im Fokus der infektionshygienischen Überwachung des Gesundheitsamtes sind Einrichtungen für ambulantes Operieren.
1. Terminankündigung
Routinebegehungen werden – im Gegensatz zu unangekündigten anlassbezogenen Begehungen – immer telefonisch oder schriftlich angekündigt, um einen Termin zu vereinbaren. Mit der offiziellen schriftlichen Terminankündigung erhalten Sie einen Selbstauskunftsbogen, den der Zahnarzt ausfüllen muss, um ihn mit allen angeforderten Unterlagen (Hygieneplan, Arbeitsanweisungen, Checklisten usw.) innerhalb einer vom Gesundheitsamt festgelegten Frist zurückzusenden.
2. Vorbesprechung
Wenn das Gesundheitsamt zur Begehung in die Praxis kommt, findet zunächst ein Vorgespräch mit allen verantwortlichen Personen in der Praxis statt (Praxisleitung, Zahnärzte, Praxismanagerin, QMB, Hygienebeauftragte). Die anschließende Begehung findet dann in der Regel mit der verantwortlichen Hygienebeauftragten statt. Während der Begehung befragen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes die Praxismitarbeiterinnen, wie bestimmte Abläufe im Bereich Hygiene durchgeführt werden, etwa Händeund Flächendesinfektion. Gleichzeitig überprüfen sie die dazugehörigen Dokumentationen.
3. Abschlussgespräch und Protokoll
Die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes führen ein abschließendes Gespräch mit dem Zahnarzt, geben ihm Feedback und machen Verbesserungsvorschläge. Einige Wochen danach erhalten Sie von der Behörde ein Protokoll zur Praxisbegehung. Darin sind alle Mängel bezeichnet und außerdem Hinweise und Empfehlungen, wie Sie diese beseitigen können. Hat das Gesundheitsamt grobe Mängel festgestellt, wird Ihnen gewöhnlich eine Frist mitgeteilt, bis zu der Sie diese beseitigen müssen.
Dieser Beitrag stammt aus der aktuellen Ausgabe von Praxismanagement & QM aktuell für die Zahnarztpraxis.
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