Weitere Maßnahmen zur Entlastung von Arzt- und Zahnarztpraxen
Aktualisierte S 1-Leitlinie
Die S1-Leitlinie „Neues Coronavirus – Informationen für die hausärztliche Praxis“ liegt bereits heute aktualisiert vor, nachdem sie erst vor Kurzem erstmalig veröffentlicht worden war (wie in unserer News vom 23. März berichtet). Die aktualisierte Fassung können Sie sich hier herunterladen.
Patientenflyer „Häusliche Isolierung bei bestätigter COVID-19-Erkrankung“
Das Robert Koch Institut stellt als Download einen Patientenflyer zur Verfügung, der sich an Patienten und Angehörige wendet. Thema: „Häusliche Isolierung bei bestätigter COVID-19-Erkrankung“. Der Flyer gibt Betroffenen und ihren Angehörigen Orientierung im Falle einer häuslichen Isolierung aufgrund einer diagnostizierten Covid-19-Erkrankung. Den Flyer können Sie sich hier zur Weitergabe an Ihre Patienten herunterladen.
Sonderregelungen in Zeiten der Coronakriese
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-Ba) hat in einer Pressemitteilung vom 27. März die zeitlich befristeten Sonderregelungen im Zeichen der Pandemie mit SARS-CoV-2 zusammengefasst, die Sie sich ebenso hier herunterladen können.
Die Regelungen sollen Krankenhäuser und Ärzte sowie Zahnärzte entlasten und die Infektionsrisiken für Patienten verringern. Im Einzelnen geht es um die Aussetzung bzw. Fristverlängerung von zeitlichen Vorgaben bei der Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln, die Verordnung von Medikamenten auch nach telefonischer Anamnese, gelockerte Dokumentationspflichten bei DMP-Patienten, die Ausstellung einer AU bis zu 14 Tage auch nach telefonischer Anamnese und andere Maßnahmen.
Schutzschirm für Praxen
Alles zum Thema „Schutzschirm für Praxen“ infolge von Covid-19 und welche Ansprüche Arzt- und Zahnarztpraxen ihrer Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigung gegenüber geltend machen können, lesen Sie auf der Seite der KBV.
Schmerztherapie per Video
Zu guter Letzt sei noch erwähnt, dass der Bewertungsausschuss Ende letzter Woche beschlossen hat, dass schmerztherapeutische Gespräche ab dem 1. April auch per Video erfolgen dürfen. Und zwar nicht nur während der Coronavirus-Pandemie, sondern dauerhaft. Mehr dazu auf der Seite der KBV.
© 2024 PKV Institut GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
Sämtliche Texte und Bilder in unserem Online-Magazin sind urheberrechtlich geschützt. Bitte beachten Sie, dass auch dieser Artikel urheberrechtlich geschützt ist und nur mit schriftlicher Genehmigung des PKV Instituts wiederveröffentlicht und vervielfältigt werden darf. Wenden Sie sich hierzu bitte jederzeit unter Angabe des gewünschten Titels an unsere Redaktionsleitung Silke Uhlemann: redaktion(at)pkv-institut.de. Vielen Dank!
Die Nutzung der Inhalte des Online-Magazins für Text und Data Mining im Sinne des § 44b UrhG ist ausdrücklich vorbehalten (§ 44b Abs. 3 UrhG) und daher verboten. Die Inhalte dieses Werkes dürfen nicht zur Entwicklung, zum Training und/oder zur Anreicherung von KI-Systemen, insbesondere von generativen KI-Systemen, verwendet werden.
Jetzt Datenschutzbeauftragte werden!
Werden Sie zur Datenschutzbeauftragten und gewinnen Sie an Sicherheit – flexibel neben dem Beruf!