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Warum Sie bei der Abrechnung mit den „F“-Diagnosen vorsichtig sein sollten

Immer häufiger hört man von Menschen im privaten Umfeld, dass sie sauer sind, weil ihnen ihr Doktor eine Psycho-Diagnose „angehängt“ habe und sie deshalb Ärger mit Versicherungen oder Ähnlichem hätten. Wir müssen also vorsichtig bei der Abrechnung der GOPs 35100 und 35110 sein.

Offensichtlich kommt es bei Abrechnung der Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung öfter dazu, dass eine Depression als Diagnose eingegeben wird, obwohl sie gar nicht vorliegt.

Das hängt natürlich damit zusammen, dass die Praxissoftware ausdrücklich darauf hinweist, dass zu den GOPs 35100 und 35110 eine „F“-Diagnose eingegeben werden muss. Wenn das nicht erfolgt, streicht die KV die Leistung, honoriert sie also nicht.

Es kann aber für Patienten verheerende Folgen haben, wenn statt Stress, Erschöpfungssyndrom, Schlafstörungen oder anderer psychosomatischer Symptome gleich eine schwerwiegende Erkrankung wie „Depression“ oder Ähnliches verschlüsselt wird. Nicht nur beim Abschluss von Versicherungen kann so eine Diagnose ein unüberwindbares Hindernis werden, sondern beispielsweise auch bei der Verbeamtung.

Daher unsere Bitte: Achten Sie konsequent darauf, nur ICD-10-Kodierungen einzugeben, die dem tatsächlichen Beschwerdebild entsprechen, und Diagnosen nicht „hochzukodieren“.

Beachten Sie:

  • Die GOPs 35100 und 35110 können nicht beim gleichen Kontakt nebeneinander berechnet werden.
  • Die GOP 35110 kann höchstens dreimal am Tag nur bei zeitlich getrennten Kontakten am selben Tag (Uhrzeitangabe) berechnet werden.
  • Die GOP 35110 kann im gleichen Quartal nicht neben der GOP 08521 abgerechnet werden.

 

GOPLeistungWert 2019
35100

Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände

Obligater Leistungsinhalt

  • Differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände
  • Schriftlicher Vermerk über ätiologische Zusammenhänge
  • Dauer mindestens 15 Minuten


Fakultativer Leistungsinhalt
Beratung bei Säuglingen und Kleinkindern auch unter Einschaltung der Bezugsperson(en)

152 P.
16,45 €
35110

Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen

Obligater Leistungsinhalt

  • Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen
  • Systematische Nutzung der Arzt-Patienten-Interaktion
  • Dauer mindestens 15 Minuten


Fakultativer Leistungsinhalt
Systematische Nutzung der Arzt-Patienten-Interaktion, bei Säuglingen und Kleinkindern auch unter Einschaltung der Bezugsperson(en)

152 P.
16,45 €

 

Dieser Beitrag stammt aus der aktuellen Ausgabe von Abrechnung exakt.

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