Wann Sie oder Kolleginnen keine Nebentätigkeit ausüben dürfen
Machen Sie die Kollegin darauf aufmerksam, dass sie vor Beginn der Nebentätigkeit verpflichtet ist, dem Chef oder der Chefin zu sagen, dass sie nebenberuflich arbeiten will. Das gebietet ihre sogenannte Treuepflicht als Mitarbeiterin des Praxisinhabers.
Grundsätzlich kann die Praxisleitung eine Nebentätigkeit nicht ohne Grund verbieten. Bereiten Sie sie aber darauf vor, dass Ihr Chef in folgenden Ausnahmefällen verlangen kann, dass sie die Nebentätigkeit nicht ausübt:
1. Konkurrenztätigkeit
Eine ZFA darf nach Feierabend nicht als fest angestellte Mitarbeiterin für andere Zahnarztpraxen tätig sein, weil sie ihrem Arbeitgeber damit in unzulässiger Weise Konkurrenz macht. Ausnahme: Ihr Chef erlaubt dies ausdrücklich.
2. Überschreitung der Höchstarbeitszeit
Mitarbeiter dürfen z. B. nicht 14 Stunden am Tag arbeiten, weil sie damit gegen die gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen (in der Regel 48 Stunden wöchentlich) verstoßen und die Gefahr besteht, dass sie deshalb in ihrer Hauptanstellung nicht mehr die volle Leistung bringen können.
3. Jobben während Erkrankung
Mitarbeiter sind verpflichtet, sich während einer Krankschreibung so zu verhalten, dass sie möglichst schnell wieder gesund werden. Die Ausübung eines Nebenjobs während einer Erkrankung ist deshalb nur dann zulässig, wenn dadurch nicht der Heilungsprozess beeinträchtigt wird.
4. Vernachlässigung der Arbeitspflicht
Vertragswidrig verhält sich jeder Mitarbeiter, der zweigleisig fährt und während der Arbeitszeit einem Nebenjob nachgeht. Als Reaktion darauf kann die Praxisleitung eine Abmahnung aussprechen und im Wiederholungsfall eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung.
Dieser Beitrag stammt aus der aktuellen Ausgabe von Praxismanagement und QM aktuell für die Zahnarztpraxis.
Aus dem Inhalt
- Wie Sie diplomatisch mit Fehlern von Kolleginnen umgehen
- Wegwerftrick für cleane Schreibtische
- Checkliste: Wie barrierefrei ist Ihre Praxis?
- Wie Sie Ihre Datenschutzmaßnahmen prüfungssicher dokumentieren
- Dokumentation: Maßnahmen zum Datenschutz
- Wann Sie oder Kolleginnen keine Nebentätigkeit ausüben dürfen
- Patient sagt Termin verspätet ab: Wann er trotzdem zahlen muss
- Warum Sie unter Umständen die Löschung einer negativen Bewertung verlangen können
- Qualitätsprüfungen bei Zahnärzten: Bereiten Sie sich vor
- Problem Quecksilber – Kunststofffüllungen im Seitenzahnbereich möglich
- Praxisausstattung: Hier können Sie sparen
- Warum Sie Kritik möglichst gleich anbringen sollten
- So motivieren Sie Ihre Patienten mit Lob
- Wie Sie es schaffen, konsequenter zu lernen
- Was bei Ihrem Schreibtischstuhl wichtig ist
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