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Vergütung von PCR-Tests ab 1. Juli deutlich geringer

Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kürzlich mitteilte, hat der Erweiterte Bewertungsausschuss gegen die Stimmen der KBV die Abrechnungsmodalitäten beim PCR-Test zu Ungunsten der Praxen verändert.

Ab 01.07.2020 können Sie für die Durchführung eines PCR-Tests zum Nachweis von SARS-CoV-2 statt bislang 59 Euro nur noch 39,40 Euro abrechnen und diese Abrechnung ist darüber hinaus auf 5-mal im Behandlungsfall beschränkt. Der Vorstandsvorsitzende der KBV Dr. Andreas Gassen sowie der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister reagierten verärgert auf diese Änderung und befürchten, dass diese Regelung dem Bestreben nach möglichst umfangreicher Testung widerspreche.

Mehr dazu auf der Seite der KBV.

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