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Unter der Lupe: Fissurenversiegelung BEMA/GOZ

BEMA und GOZ lassen sich nicht immer direkt vergleichen. Trotzdem lohnt es sich manchmal, genauer hinzusehen. Die Fissurenversiegelung ist eine gute Position für einen Vergleich. Sie wird oft erbracht und bei der Abrechnung werden nicht immer alle Details beachtet. Da ist mehr Honorar für Sie drin!

Die Fissurenversiegelung wird im BEMA über die IP 5 abgerechnet (Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der bleibenden Molaren (Zähne 6 und 7) mit aushärtenden Kunststoffen, je Zahn). Sie erbringt ein Honorar von ca. 20,00 €.

Wichtig: Eine Leistung nach IP5 umfasst die Versiegelung der Fissuren und der Grübchen einschließlich der gründlichen Beseitigung der weichen Zahnbeläge und der Trockenlegung der zu versiegelnden Zähne.

In der GOZ wird die Fissurenversiegelung über die Position 2000 abgerechnet (Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren mit aushärtenden Kunststoffen, auch Glattflächenversiegelung, je Zahn). Sie erbringt mit Faktor 2,3 ein Honorar von 11,64 €.

Wichtig: Die GOZ 2000 liegt immer unter der BEMA IP5. Den Unterschied können Sie auch mit Faktor 3,5 nicht ausgleichen.
 

Adhäsive Befestigung nicht berechenbar!

Weder im BEMA noch in der GOZ dürfen Sie die adhäsive Befestigung zusätzlich vereinbaren und berechnen. Die adhäsive Befestigung ist aufgrund der Leistungsbeschreibung Bestandteil der Leistung (Beschluss Beratungsforum, Nr. 2).
 

BEMA IP 5 unter der Lupe

Diese Aspekte müssen Sie bei der IP 5 beachten:

  1. Die IP5 erlaubt nur die Versiegelung der bleibenden Molaren 6 und 7. Milchzähne und bleibende Prämolaren sowie Glattflächen dürfen nicht über die IP 5 berechnet werden.
    Wichtig: Klären Sie über die Grenzen der GKV auf und über die Möglichkeit der Versiegelung von Milchzähnen und Prämolaren auf eigene Kosten. Wenn die Indikation zur Versieglung der bleibenden Zähne 6/7 gegeben ist, warum sollte das nicht auch für andere Fissuren sinnvoll sein?
  2. Die Entfernung von weichen Belägen ist Leistungsinhalt der BEMA IP 5, nicht jedoch die Entfernung von harten Belägen. Für diese Entfernung steht gesetzlich Versicherten einmal pro Jahr die 107 bzw. einmal pro Halbjahr die 107a zur Verfügung. Wurden 107/107a bereits erbracht, können Sie die GOZ 4055 vereinbaren.
  3. Der Zugriff auf die BEMA IP5 ist nur ab Durchbruch der bleibenden Zähne 6/7 erlaubt und nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

 

GOZ 2000 unter der Lupe

Diese Aspekte müssen Sie bei Position 2000 beachten:

  1. In der GOZ sind weder Zahn noch Alter vorgegeben. Sie können also ohne Altersgrenze jeden Zahn versiegeln. Zudem ist die Versiegelung von Glattflächen mit der GOZ 2000 ebenfalls beschrieben und darf berechnet werden.
  2. Die Entfernung von weichen und/oder harten Belägen ist kein Leistungsinhalt und darf nach GOZ 4050/4055 oder 4060 bzw. 1040 zusätzlich berechnet werden. Allerdings kann der Zugriff auf 4050/4055/4060 oder 1040 den deutlichen Honorarunterschied zur BEMA IP 5 nicht ausgleichen. Eine entsprechende Faktorerhöhung ist bei der GOZ 2000 dringend anzuraten.
  3. Die GOZ 2000 ist auch bei Kindern mit Milchzähnen abzurechnen. Auch hier gilt die Überlegung: Wenn Fissuren versiegelt werden müssen und eine Indikation vorliegt, dann betrifft das auch Fissuren an anderen Zähnen, sofern diese potenziell gefährdet sind. Die GOZ setzt hier im Gegensatz zum BEMA keine Grenzen.

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